Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es gibt verschiedene Arten von Namenserklärungen: nach der Beurkundung des Kindes möchten die Eltern den Geburtsnamen eines Kindes bestimmen ein Kind möchte sich der Bestimmung seines Geburtsnamens durch die Eltern anschließen, ein Kind beantragt, den von seiner Mutter zur Zeit seiner Geburt geführten Namen als Geburtsnamen zu erhalten, wenn es den Namen eines Mannes führt, von dem rechtskräftig festgestellt wurde, dass er nicht der Vater des Kindes ist, ein Mann (bei dem sich herausstellt, dass er nicht der Vater das Kindes ist) den Antrag stellt, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein Kind sich der Änderung des Familiennamens der Eltern oder eines Elternteils anschließt, der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, oder sein Lebenspartner dem Kind ihren Ehenamen oder ihren Lebenspartnerschaftsnamen erteilen oder diesen Namen dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen, der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein zusteht, dem Kind den Namen des anderen Elternteils erteil

    Online-Dienst

    Namenserklärung für ein Kind

    ID: L100002_123602062

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück Vielleicht gehören auch Sie zu den Personen, die der Meinung sind, dass beim Standesamt nur die Ehe geschlossen werden kann. Tatsächlich begleitet das Standesamt Sie von der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall ein Leben lang. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie umfassend und kompetent über die verschiedensten Tätigkeitsbereiche, die das Personenstandswesen bietet, zu beraten. Wir bieten Ihnen Informationen zu den Themen Urkunden, Geburt, Eheschließung, Namensführung und Sterbefälle. Sollten Sie das Gesuchte nicht finden oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Fax: 05242 9040-91

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    E-Mail: standesamt@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde oder
    • Sorgesrechtsnachweis

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte erfragen Sie erforderlichen Unterlagen beim Standesamt.

    Voraussetzungen

    • Kind führt bereits einen Namen
    • Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
    • wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unter welchen Voraussetzungen diese Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personenstandsgesetz § 45 Bürgerliches Gesetzbuch § 1617a Abs. 2 und § 1618 Personenstandsverordnung § 46

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte informieren Sie sich vorab beim Standesamt.

    Fristen

    Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beruht die Namenserklärung auf einer vorangegangenen Erklärung zur gemeinsamen Sorge, ist die Namenserklärung innerhalb von drei Monaten nach dieser Sorgerechtserklärung abzugeben. Die Namenserklärung wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam. Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle zugegangen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de