Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden: Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe Widerruf des hinzugefügten Namens Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe Namenserteilung von Kindern Namensbestimmung von Kindern Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB) Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.

    Online-Dienst

    Namensrechtliche Erklärung

    ID: L100002_121954381

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Ortschaft Hartum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-223

    E-Mail: standesamt@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    siehe Verfahrensablauf

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 41 ff. Personenstandsgesetz (PStG) §§ 45, 46 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorherige Terminvereinbarung Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt ist zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Namenserklärung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, notwendig. Nutzen Sie hierfür bitte bevorzugt das hinterlegte Kontaktformular. Alternativ ist eine telefonische Klärung ebenso möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English