Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
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Online-Dienst
Namenserklärung für ein Kind
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
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Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
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Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Personenstandsgesetz (PStG)
- Link: § 46 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1617a Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe