Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Name einer Person kann sich im Laufe des Lebens auf unterschiedliche Weise ändern, sei es durch Eheschließung oder durch öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die verschiedenen Möglichkeiten einer Namensänderung, ob Vorname und/oder Familienname, möchten wir Ihnen hier vorstellen und erläutern.

    Online-Dienst

    Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    ID: L100002_121797692

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gülichplatz 1-3

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-22391

    Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0

    E-Mail: standesamt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English