Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Beschreibung

    Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
    • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht Bestimmung eines gemeinsamen EhenamensDie Ehegatten können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburts-/Familienname des Mannes oder der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt, ohne an eine Frist gebunden zu sein, vorgenommen werden. Die Bestimmung des Ehenamens kann während des Bestehens der Ehe nicht widerrufen werden.Die Ehegatten können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.Bestimmung eines DoppelnamensWenn ein Ehepaar einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt hat, kann der Ehegatte, dessen Name nicht der Ehename geworden ist, durch Erklärung vor dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen bzw. den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Der vorangestellte oder angefügte Name und der Ehename werden durch Bindestrich ( - ) miteinander verbunden.Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.Von der Möglichkeit der Doppelnamensführung kann auch der verwitwete oder geschiedene Ehegatte Gebrauch machen, solange er den Ehenamen führt.Die Voranstellung oder Anfügung des Namens kann wieder rückgängig gemacht werden. Dann führt der Ehegatte den gemeinsam bestimmten Ehenamen. Eine erneute Erklärung ist dann nicht mehr zulässig.Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der EheDer verwitwete oder geschiedene Ehegatte kann durch Erklärung vor dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamen geführt hat.

    Online-Dienst

    Namensänderung (standesamtlich)

    ID: L100002_123477877

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist Ihr Standesamt.

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Beschreibung

    Wir informieren und beraten Sie gern zu Angelegenheiten beginnend mit der Geburt, über die Anmeldung der Eheschließung, die Eheschließung selbst bis hin zum Sterbefall.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke R

    33102 Paderborn

    2. OG

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis,
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiges Ausweisdokument Eheurkunde (wenn die Eheschließung nicht in Paderborn stattgefunden hat) bei Wiederannahme eines früheren Namens muss die Auflösung der Ehe nachgewiesen werden (z.B. durch die beglaubigte Abschrift des Familienbuches/ eine Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe, durch Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ehegatten). Wenn Ihr Ehe-/Heiratsregister in Paderborn geführt wird, benötigen Sie nur Ihr gültiges Ausweisdokument.

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Namensänderungen für Kinder:Nach der Beurkundung der Geburt eines Kindes bestehen Möglichkeiten der Änderung des Familiennamens, z.B. durch nachträgliche Eheschließung der Eltern, durch spätere Begründung der gemeinsamen Sorge der Eltern, bei Namensänderung der Eltern oder durch Namenserteilung durch einen Elternteil.Sonstige Namensänderungen:Erklärung zur Vor- und Familiennamensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern sowie deren Abkömmlingen und Ehegatten nach § 94 BVFG (Bundesvertriebengesetz); gebührenfreiErklärung zur Angleichung eines nach ausländischem Recht erworbenen Namens, wenn sich der Name fortan nach deutschem Recht richtet nach Artikel 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch); gebührenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Geburtsnamen, Scheidung, Ehenamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English