Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Beschreibung

    Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
    • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden: Bestimmung eines Ehenamens Hinzufügung eines früher geführten Namens zum Ehenamen Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe Widerruf des hinzugefügten Namens Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB) Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beurkundet werden. Sie können ebenfalls im Standesamt "Namensrechtliche Erklärungen für Kinder" abgeben.

    Online-Dienst

    Namensführung / Namensrechtliche Erklärung

    ID: L100002_123059252

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist Ihr Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-331

    Fax: 05221 189-730

    E-Mail: standesamt@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis,
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte stimmen Sie mit den Mitarbeitenden vorher ab, welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 43 Personenstandsgesetz (PStG) §§ 45, 46 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) Bürgerliches Gesetzbuch

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Geburtsnamen, Scheidung, Ehenamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English