Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Beschreibung

    Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

    Als Lebenspartner können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten.

    Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später - hierfür gibt es keine Frist - den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

    Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Erklärungen können Sie beim Standesamt abgeben: Bestimmung des Ehenamens/ Lebenspartnerschaftsnamens Hinzufügung eines Namens zum Familiennamen in der Ehe/ Lebenspartnerschaft Widerruf eines hinzugefügten Namens Wiederaufnahme eines früheren Namens in der Ehe/ Lebenspartnerschaft Wiederaufnahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft

    Online-Dienst

    Namensführung von Ehegatten oder Lebenspartnern

    ID: L100002_123602050

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.

    Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.

    Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück Vielleicht gehören auch Sie zu den Personen, die der Meinung sind, dass beim Standesamt nur die Ehe geschlossen werden kann. Tatsächlich begleitet das Standesamt Sie von der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall ein Leben lang. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie umfassend und kompetent über die verschiedensten Tätigkeitsbereiche, die das Personenstandswesen bietet, zu beraten. Wir bieten Ihnen Informationen zu den Themen Urkunden, Geburt, Eheschließung, Namensführung und Sterbefälle. Sollten Sie das Gesuchte nicht finden oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Fax: 05242 9040-91

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    E-Mail: standesamt@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis Eheurunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde

    Voraussetzungen

    Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eheschließung / Begründung Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.

    Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte informieren Sie sich beim Standesamt über den Ablauf, dieser kann sehr individuell sein.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte erfragen Sie die Fristen für Ihren konkreten Fall beim Standesamt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

    Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English