Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Beschreibung

    Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

    Als Lebenspartner können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten.

    Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später - hierfür gibt es keine Frist - den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

    Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie noch keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie dies zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen abzugeben.Wiederannahme des GeburtsnamensAls verwitweter oder geschiedener Ehegatte können Sie durch Erklärung Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung Ihres jetzigen Ehenamens geführt haben. Die Wiederannahme können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erklären, wirksam wird sie mit Eingang beim Standesamt Ihrer Eheschließung.Diese Unterlagen werden benötigt:Personalausweis oder ReisepassHaben Sie in Bergisch Gladbach geheiratet, dann bringen Sie bitte das rechtskräftige Scheidungsurteil des Gerichts mit.Haben Sie nicht in Bergisch Gladbach geheiratet, dann legen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vom Standesamt der Eheschließung vor.Erklärung gem. Bundesvertriebenengesetz oder nach EinbürgerungFür Personen, die erstmalig unter das deutsche Namensrecht fallen, besteht die Möglichkeit einer unwiderruflichen Namensangleichung, d.h. ausländische Normen werden ans deutsche Namensrecht angeglichen. Informationen zu notwendigen Unterlagen und den Gebühren erhalten Sie beim Standesamt.

    Online-Dienst

    Namensänderung

    ID: L100002_122668755

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.

    Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.

    Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    FB 3 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wiederannahme des Geburtsnamens:Personalausweis oder ReisepassHaben Sie in Bergisch Gladbach geheiratet, dann bringen Sie bitte das rechtskräftige Scheidungsurteil des Gerichts mit.Haben Sie nicht in Bergisch Gladbach geheiratet, dann legen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vom Standesamt der Eheschließung vor.

    Voraussetzungen

    Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.

    Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

    Kosten

    Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English