Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Beschreibung

    Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

    Als Lebenspartner können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten.

    Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später - hierfür gibt es keine Frist - den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

    Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie bei der Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen.

    Online-Dienst

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    ID: L100002_128233348

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.

    Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.

    Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Eheregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Gülichplatz 1-3

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder ReisepassBeglaubigte Abschrift des LebenspartnerschaftsregistersWenn Sie bei uns Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, liegt Ihr Lebenspartnerschaftsregister hier vor. Ist Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland begründet worden oder einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie si

    Voraussetzungen

    Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.

    Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

    Kosten

    Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Namenserklärung wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.Die Gebühren können bar bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English