Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Beschreibung

    Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

    Als Ehegatten können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten. Bei der Geburt des ersten Kindes müssen Sie dann festlegen, ob das Kind Ihren Namen oder den Ihres Ehegatten als Geburtsnamen erhalten soll. Diese Erklärung gilt dann auch für die weiteren Kinder.

    Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Eheschließung oder später - hierfür gibt es keine Frist - den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Ehegatten zum Ehenamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

    Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht Bestimmung eines gemeinsamen EhenamensDie Ehegatten können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburts-/Familienname des Mannes oder der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt, ohne an eine Frist gebunden zu sein, vorgenommen werden. Die Bestimmung des Ehenamens kann während des Bestehens der Ehe nicht widerrufen werden.Die Ehegatten können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.Bestimmung eines DoppelnamensWenn ein Ehepaar einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt hat, kann der Ehegatte, dessen Name nicht der Ehename geworden ist, durch Erklärung vor dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen bzw. den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Der vorangestellte oder angefügte Name und der Ehename werden durch Bindestrich ( - ) miteinander verbunden.Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.Von der Möglichkeit der Doppelnamensführung kann auch der verwitwete oder geschiedene Ehegatte Gebrauch machen, solange er den Ehenamen führt.Die Voranstellung oder Anfügung des Namens kann wieder rückgängig gemacht werden. Dann führt der Ehegatte den gemeinsam bestimmten Ehenamen. Eine erneute Erklärung ist dann nicht mehr zulässig.Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der EheDer verwitwete oder geschiedene Ehegatte kann durch Erklärung vor dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamen geführt hat.

    Online-Dienst

    Namensänderung (standesamtlich)

    ID: L100002_123477874

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie Ihre Eheschließung anmelden oder angemeldet haben.

    Wird der Ehename erst nach der Eheschließung bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie Ihre Eheschließung anmelden oder angemeldet haben.

    Wird der Ehename erst nach der Eheschließung bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Beschreibung

    Wir informieren und beraten Sie gern zu Angelegenheiten beginnend mit der Geburt, über die Anmeldung der Eheschließung, die Eheschließung selbst bis hin zum Sterbefall.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke R

    33102 Paderborn

    2. OG

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • ggf. Eheurkunde

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiges Ausweisdokument Eheurkunde (wenn die Eheschließung nicht in Paderborn stattgefunden hat) bei Wiederannahme eines früheren Namens muss die Auflösung der Ehe nachgewiesen werden (z.B. durch die beglaubigte Abschrift des Familienbuches/ eine Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe, durch Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ehegatten). Wenn Ihr Ehe-/Heiratsregister in Paderborn geführt wird, benötigen Sie nur Ihr gültiges Ausweisdokument.

    Voraussetzungen

    Eheschließung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Ehegatte angehört, und dem deutschen Recht.

    Kosten

    Für die Namensfestlegung während der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Namensänderungen für Kinder:Nach der Beurkundung der Geburt eines Kindes bestehen Möglichkeiten der Änderung des Familiennamens, z.B. durch nachträgliche Eheschließung der Eltern, durch spätere Begründung der gemeinsamen Sorge der Eltern, bei Namensänderung der Eltern oder durch Namenserteilung durch einen Elternteil.Sonstige Namensänderungen:Erklärung zur Vor- und Familiennamensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern sowie deren Abkömmlingen und Ehegatten nach § 94 BVFG (Bundesvertriebengesetz); gebührenfreiErklärung zur Angleichung eines nach ausländischem Recht erworbenen Namens, wenn sich der Name fortan nach deutschem Recht richtet nach Artikel 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch); gebührenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de