Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Beschreibung

    Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine öffentlich-rechtliche oder behördliche Namensänderung ist immer dann denkbar, wenn andere Möglichkeiten des Namenswechsels (z.B. durch Erklärung beim Standesamt) ausscheiden. Allerdings muss hierfür immer ein wichtiger Grund vorliegen. Die hauptsächlichen Fallkonstellationen für die behördliche Namensänderung sind: Anpassung der Namen von Kindern aus gescheiterten Beziehungen bzw. geschiedenen Ehen (z.B. bei Wiederannahme des Geburtsnamens durch die Mutter) und von Pflegekindern, Änderung von Sammelnamen, wie z.B. Meier, Müller, Schmitz, Schulze, Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen, Änderung von langen und besonders umständlichen Namen bzw. in der Schreibweise und/oder der Aussprache schwierigen Namen.

    Online-Dienst

    Öffentlich-rechtliche Namensänderung

    ID: L100002_121982799

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
    • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
    • Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
    • Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
    • Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
    • Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    (Die Aufzählung ist nicht abschließend; auch sind nicht für jede Konstellation immer alle nachfolgend genannten Unterlagen erforderlich.)- Antragsformular- aktuelle Meldebescheinigung der Meldebehörde- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit- aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister- ggf. aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister- ggf. Scheidungsurteil / Nachweis des Sorgerechts- Führungszeugnis (ab 14 Jahre)

    Voraussetzungen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV), Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW), Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Kosten

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es wird dringend empfohlen, vor der Antragstellung telefonisch Kontakt mit der zuständigen Kontaktperson aufzunehmen. In diesem Gespräch wird dann auch geprüft, welche konkreten Unterlagen erforderlich sind.Der Antrag kann online über das Serviceportal gestellt werden; er kann auch durch den/die Antragsteller/in ausgedruckt werden.Die Unterschrift unter den Antrag ist in einem persönlichen Termin vor Ort zu erbringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English