Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Beschreibung

    Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können Ihren Vor- oder (und) Familiennamen in Ausnahmefällen auf Antrag ändern, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.

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    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    ID: L100002_121800608

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    Kundenzentrum Nippes

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    Neusser Straße 450

    50733 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-95298

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Kundenzentrum Chorweiler

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    Pariser Platz 1 (1. Etag

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Kundenzentrum Rodenkirchen

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    Standesamtaufsicht, Namensangelegenheiten

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    Gülichplatz 1-3

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie dazu bitte das sichere Kontaktformular mit Angabe Ihrer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-6569731

    Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0

    E-Mail: namensaenderung@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Mülheim

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    Wiener Platz 2a

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-99341

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    Kundenzentrum Kalk

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    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

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    Fax: 0221 / 221-98290

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    Kundenzentrum Ehrenfeld

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    Venloer Straße 419-421

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    Fax: 0221 / 221-94219

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    Kundenzentrum Porz

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    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

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    Fax: 0221 / 221-97437

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    Kundenzentrum Innenstadt

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    Laurenzplatz 1-3

    50667 Köln

    Erdgeschoss und 4. Etage

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    Kundenzentrum Innenstadt I (Laurenzplatz 1-3, Erdgeschoss): Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Kundenzentrum Innenstadt II (Laurenzplatz 1-3, 4. Etage): nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-91484

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Kundenzentrum Lindenthal

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    Aachener Straße 220

    50931 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
    • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
    • Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
    • Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
    • Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
    • Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    AntragsformularDas Formular steht Ihnen unter Downloads und Infos zum Herunterladen zur Verfügung. Sie erhalten es auch in den Kundenzentren. Dort muss der Antrag auch abgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag erst bei Antragsabgabe unterschaktuelle beglaubigte Abschrift aus dem GeburtsregisterSollten Sie in Deutschland geboren sein, legen Sie bitte dem Antrag eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister von Ihrem Geburtsstandesamt bei. Eine einfache Geburtsurkunde genügt nicht. Für den Fall, dass Sie im Ausland geboren siaktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- beziehungsweise LebenspartnerschaftsregisterSollten Sie verheiratet oder verpartnert sein, fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister bei. Sollte Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft inzwischen aufgelöst sein, genügt die aktuelle A

    Voraussetzungen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Tarifstelle 2.2.2.2.1 und 2.2.2.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. August 2023, mit Stand vom 8. November 2024

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Kosten

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühren für die Änderung des Vornamens und Familiennamens richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und betragen zwischen 50 und 900 Euro.VerwaltungsaufwandVornameFamiliennameMindestgebühr50 Euro200 Euroeinfacher Aufwand100 Euro400 Euromittlerer Aufwand200 Euro600 Eurohoher Aufwand300 Euro900 EuroWird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, fallen 10 bis 50 Prozent der ursprünglich angesetzten Gebühren an.Wir können die grundsätzlich zu erhebende Gebühr im Einzelfall reduzieren, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen. Für Minderjährige, Auszubildende und Studierende bis zum 25. Lebensjahr wird eine Pauschale von 100 Euro für einen Antrag auf Änderung des Vornamens und 200 Euro für einen Antrag auf Änderung des Familiennamens veranschlagt.Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English