Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Beschreibung

    Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragsaufnahme kann beim Standesamt in Goch erfolgen, wenn Sie in Goch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Über den Antrag wird beim Landrat des Kreises Kleve als Namensänderungsbehörde entschieden. Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

    Online-Dienst

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    ID: L100002_121769619

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320-0

    E-Mail: standesamt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
    • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
    • Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
    • Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
    • Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
    • Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Familienname eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Staatenlosen oder heimatlosen Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder eines Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland kann auf Antrag geändert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anträge können beim Standesamt in Goch gestellt werden, wenn Sie in Goch wohnen. Dazu reichen Sie die zuvor zu erfragenden Dokumente beim Standesamt ein. Nach Feststellung der Vollständigkeit erhalten Sie einen Termin zur Antragstellung. Der Antrag wird mit den Dokumenten an die Kreisverwaltung als Namensänderungsbehörde weitergeleitet und dort bearbeitet. Wird dem Antrag entsprochen, wird Ihnen eine entsprechende Namensänderungsurkunde ausgestellt.

    Kosten

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Änderung eines Vornamens: 50,00€ bis 300,00€ Zahlungsziel: Die Gebühren werden von der Namensänderungsbehörde festgesetzt.Änderung eines Familiennamens: 50,00€ bis 1.200,00€ Zahlungsziel: Die Gebühren werden von der Namensänderungsbehörde festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beachten Sie bitte, dass auch im Falle einer Ablehnung der Namensänderung eine - verminderte - Gebühr zu entrichten ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English