Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung

    Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und streng kontrolliert werden.

    Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft, ob das Programm und die Teilnehmenden die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.

    Während der Veranstaltung kontrolliert die Luftfahrtbehörde die Einhaltung dieser Vorgaben.

    Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Stadtfesten, Weihnachtsmärkten sowie von Straßenfesten sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen. Der Antrag zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist rechtzeitig (circa sechs Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich mit Angaben über Standort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung zu beantragen. Je nach Art der jeweiligen Veranstaltung sind folgende ordnungsbehördliche Erlaubnisse erforderlich:- Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze).- Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung, wenn zur Durchführung der Veranstaltung bestimmte Bereiche gesperrt werden müssen.- Gestattung nach dem Gaststättengesetz, wenn aus Anlass der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden.- Ausnahme nach dem LlmschG, wenn Musikdarbietungen stattfinden oder Durchsagen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen, durch die andere belästigt werden können.- Festsetzung nach der Gewerbeordnung, wenn außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ein Jahrmarkt oder Spezialmarkt mit Warenverkauf stattfindet.

    Online-Dienst

    Veranstaltungserlaubnis

    ID: L100002_123087727

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 26 Drohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon mobil: 0251 411 2525

    E-Mail: 0251 411 0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Herne-Mitte

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
    • Einwilligung der oder des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht die oder der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibende oder Flugplatzbetreibender ist)
    • Außerhalb eines Flugplatzes liegende Luftfahrtveranstaltung:
      • Nachweis des Benutzungsrechts
      • Skizze des in Aussicht genommenen Geländes mit Angabe seiner Abmessungen und ein Gutachten über seine Eignung
      • Karte im Maßstab 1:25000
      • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte und der Ärztin beziehungsweise des Arztes sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
      • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
      • Flugsicherungsangaben (Beschreibung des für die Luftfahrtveranstaltung benötigten Luftraumes oder Streckenführung
    • Auf Verlangen der zuständigen Stelle:
      • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
      • Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
      • Namen und Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
      • Vereinbarungen des Veranstaltenden mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht und Unfallversicherten
      • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
      • Nachweis der Bodenunfallversicherung
      • Nachweis über stetige Flugübungen der teilnehmenden Kunstflugpilotinnen und Kunstflugpiloten
      • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes

    Voraussetzungen

    • Als Veranstalterin oder Veranstalter haben Sie eine VeranstaltendenHaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abgeschlossen.
    • Die Luftfahrtveranstaltung gefährdet die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge auf Erteilung der erforderlichen ordnungsbehördlichen Erlaubnisse müssen rechtzeitig, spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung eingereicht werden. Die Veranstaltung muss beschrieben werden. Der Gesamtzeitraum und die Öffnungszeiten der Veranstaltung, der Ort der Veranstaltung sowie das Angebot der Musikdarbietungen / Bühnenprogramm sind ebenso einzureichen wie eine Teilnehmerliste aller Beschicker der Veranstaltung und ein Lageplan. Hierbei sind Imbiss- und Getränkestände, Kinderfahrgeschäfte, Verkaufsstände, Bühnen, Toilettenwagen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW), Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertagsG), Gaststättengesetz (GastG), Gewerbeordnung (GewO), Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen - Landes-Immissionsschutzgesetz - (LImschG), Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Herne (Sondernutzungssatzung), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können die Genehmigung einer Veranstaltung mit Luftfahrzeugen per Post beantragen:

    • Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle führt eine Prüfung Ihres Antrags durch.
    • Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleisten.
    • Nach Prüfung der Unterlagen, entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie eine Genehmigung zur Durchführung der Luftfahrtveranstaltung erhalten.
    • Sie erhalten einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid (per Post oder gegebenenfalls über das Serviceportal der zuständigen Stelle).
    • Die zuständige Stelle regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits und Lärmschutzvorkehrungen.

    Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist rechtzeitig (circa sechs Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich mit Angaben über Standort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung zu beantragen. Je nach Art der jeweiligen Veranstaltung sind folgende ordnungsbehördliche Erlaubnisse erforderlich: Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze). Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung, wenn zur Durchführung der Veranstaltung bestimmte Bereiche gesperrt werden müssen. Gestattung nach dem Gaststättengesetz, wenn aus Anlass der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden. Ausnahme nach dem LlmschG, wenn Musikdarbietungen stattfinden oder Durchsagen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen, durch die andere belästigt werden können. Festsetzung nach der Gewerbeordnung, wenn außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ein Jahrmarkt oder Spezialmarkt mit Warenverkauf stattfindet.

    Fristen

    Antragsfrist: 8 Wochen (Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 8 Wochen

    Kosten

    Bemerkung: Bei Antragstellung fallen noch keine Kosten an. Erst nach Antragsprüfung ist eine Gebühr zu entrichten, die von Art und Größe der Veranstaltung abhängig ist.: Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kosten: Sie richten sich nach Art und Umfang der Veranstaltung. Für die jeweils erforderlichen Genehmigungen werden Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen erhoben. Für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen werden Sondernutzungsgebühren nach dem jeweiligen Gebührentarif zu § 9 der Sondernutzungssatzung erhoben. Gebührenpflichtig sind auch solche Sondernutzungen, für die eine Erlaubnis erforderlich ist, aber nicht vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Flugzeug, Flugtage, Luftfahrschau, Kunst- und Formationsflug, Drohnenflug, Kunstflug, Flugschau, Flugprogramm, Veranstaltungen, Luftverkehrsveranstaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de