Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

    Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

    Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wichtige Hinweise zum BestellvorgangPersonenstandsurkunden können Sie bequem von Zuhause online, telefonisch oder persönlich anfordern. Wenn Sie Ihre Urkunde online anfordern wollen, nehmen wir gerne Ihre Urkundenanforderungen digital über das Online-Urkundenbestellportal der Stadt Dortmund entgegen.nutzen Sie bitte unter der Rubrik Formulare (siehe unten) den entsprechenden Link.schicken wir Ihnen die Urkunde(n) automatisch postalisch zu.können Sie die Urkunde auch direkt über giropay bezahlen.Wenn Sie Ihre Urkunde telefonisch anfordern wollen, rufen Sie bitte das städtische ServiceCenter "doline" unter der Rufnummer (0231) 50-13 331 an.erhalten Sie mit Ihrer Urkunde einen Gebührenbescheid.Wenn Sie die Urkunde persönlich anfordern und entgegennehmen wollen, sprechen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten,in der Urkundenstelle der Stadt Dortmund vor.erhalten Sie mit Ihrer Urkunde einen Gebührenbescheid.Ihre Urkunden werden Ihnen im Format DIN A4 übersandt. Es werden keine Urkunden im Stammbuchformat (A5) ausgestellt. Wichtig für uns ist zu wissen, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen oder in welcher Weise Sie ggf. mit einer Person verwandt sind.Wichtiger Hinweis in eigener SacheIn den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen problemlos und schnell für die Besteller*innen abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail wird jeweils ein zusätzliches Entgelt fällig, das von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen wird. Wir weisen an dieser Stelle explizit darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen weder vom Standesamt der Stadt Dortmund unterstützt werden, noch mit diesem assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden sind. Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung standesamtlicher Urkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.Welche Stelle ist dafür zuständig, Ihre Urkunde auszustellen?Sie können Personenstandsurkunden aus den Geburten-, Ehe- und Lebenspartnerschafts- oder Sterberegistern entweder beim Standesamt oderbeim Dortmunder Stadtarchiv bestellen,wenn der Personenstandsfall in Dortmund seit dem 01.10.1874 beurkundet wurde.Das Standesamt stellt Urkunden (seit der Personenstandsrechtsreform im Jahre 2009) aus dem Geburtenregister der letzten 110 Jahre,aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahreund dem Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahren aus.Wünschen Sie Urkunden aus älteren Registern, dann wenden Sie sich an das Stadtarchiv Dortmund. (stadtarchiv-dortmund@stadtdo.de)Welche Daten brauchen wir von Ihnen?Heute gibt es in Dortmund nur noch ein Standesamt, bis zum 01.07.2004 gab es zehn Standesämter und bis 1938 waren es noch erheblich mehr, daher benötigen wir bei Ihrer Anforderung den Familiennamen und ggf. Geburtsnamen sowie Vornamendas Geburtsdatum,ggf. den Namen der Eltern,den genauen Geburtsort (z.B. ein Krankenhaus),den genauen Eheschließungsort,den genauen Sterbeort (z.B. ein Krankenhaus oder Seniorenheim).Bei der Ahnen- oder Familienforschung sollten die Angaben möglichst genau sein, da neben der Urkundengebühr eine Suchgebühr in Höhe von 17 € bis 66 € pro Suchfall fällig werden kann.Wer darf Geburts- / Ehe- / Lebenspartnerschafts- / Sterbeurkunden anfordern?Urkunden aus den Personenstandsbüchern können jedoch nur angefordert werden von Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht, ferner deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, wie z.B. Großeltern, Eltern oder Kinder.Personen, Behörden, Firmen und Institutionen nur, sofern sie ihr rechtliches Interesse nachweisen können.Wie weise ich mein rechtliches Interesse nach?Dafür benötigt das Standesamt als Nachweise eine Mitteilung, in welcher Weise Sie mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, verwandt sind,Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide o.ä.,Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (insbesondere wichtig bei der Ahnenforschung),Übersendung des behördlichen oder gerichtlichen Schreibens jener Stelle, welche zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird von uns direkt an die entsprechende Behörde ggf. kostenfrei bei Rentenangelegenheiten übersandt),sonstige Angaben, Unterlagen oder Nachweise.Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne auch per E-Mail unter urkundenstelle@stadtdo.de zur Verfügung. Bitte geben Sie in Ihrer Mail auch Ihre Telefonnummer an.Hinweise zum DatenschutzIhre Urkundenanforderung per E-Mail wird unverschlüsselt über das Internet an die Standesämter gesandt.

    Online-Dienst

    Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    ID: L100002_123927385

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Urkundenstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: urkundenstelle@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofort

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stand 01.01.2024 15,00 € Personenstandsurkunde/Abschrift aus dem Register7,50 € jede Personenstandsurkunde/Abschrift aus dem Register (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € internationale Personenstandsurkunde7,50 € jede weitere internationale Personenstandsurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € Übersetzungshilfe7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)38,00 € Einsichtnahme in eine Sammelakte17,00 € bis 66,00 € Suchgebühr/pro Suchfall bei Ahnen- oder Familienforschung neben der UrkundengebührGebührenfrei: Personenstandsurkunden für Rentenzwecke

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Möglichkeiten gibt es Personenstandsurkunden anzufordern?: Die schriftliche Anfrage per Post: Hierzu senden Sie uns eine formlose Anfrage mit Ihrer vollständigen Postadresse, der Angabe der benötigten Personenstandsurkunde und des Zwecks, für den Sie die Urkunde benötigen oder in welcher Weise Sie gegebenenfalls mit einer Person verwandt sind, an die Adresse: Stadt DortmundStandesamt DortmundFriedensplatz 544122 DortmundIhre Urkunden werden Ihnen dann mit Gebührenbescheid übersandt oder Sie vereinbaren einen Abholtermin mit uns.Digitale Anforderung: Hierzu verwenden Sie bitte unseren Online-Service. Ihre Urkunden werden Ihnen dann mit Gebührenbescheid übersandt oder Sie vereinbaren einen Abholtermin mit uns. Die telefonische Anforderung: Eine telefonische Anforderung ist über das Call Center unter der Rufnummer 0231/50-0 möglich. Ihre Urkunden werden Ihnen dann mit Gebührenbescheid übersandt oder Sie vereinbaren einen Abholtermin mit uns. Hinweis zu Mehrfachanforderungen: Urkundenanforderungen über mehrere Kanäle (telefonisch, per Email, Post oder über das Serviceportal) werden separat bearbeitet und führen zu mehreren Ausstellungen sowie Rechnungen. Die Gebühren werden nicht erstattet.. Wer kann Personenstandsurkunden anfordern?: Personen auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht bzw. Verwandte in gerader Linie. Andere Personen oder Institutionen können nur dann Personenstandsurkunden beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können. Wie kann ich rechtliches Interesse nachweisen?: Folgende Nachweise sind möglich: Eine Mitteilung, in welcher Weise Sie mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, verwandt sind.Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide o.ä. Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (insbesondere wichtig bei der Ahnenforschung)Übersendung des behördlichen oder gerichtlichen Schreibens jener Stelle, welche zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird von uns direkt an die entsprechende Behörde ggfls kostenfrei bei Rentenangelegenheiten übersandt)Sonstige Angaben, Unterlagen oder Nachweise.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Partnerschaftsurkunde, Hochzeit, Personenstandsurkunde, Bescheinigung Lebenspartnerschaft, Heirat, Urkunde nachbestellen, Lebenspartnerschaftsurkunde, Standesamt, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Begründung der Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaft, Gleichgeschlechtliche Ehe, Lebenspartnerschaft Bescheinigung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Trauung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English