Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

    Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

    Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Auf Wunsch kann über die Tatsache der Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden. Die Ausstellung kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax beantragt werden. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Höxter, sofern die Begründung der Lebenspartnerschaft im Stadtgebiet von Höxter stattgefunden hat.

    Online-Dienst

    Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    ID: L100002_121724145

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    32 Bürgerservice und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!Montag - Freitag:08:00 Uhr - 12:30 UhrMontag u. Dienstag:14:00 Uhr - 16:00 UhrDonnerstag:14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-3232

    Fax: 05271 963-1900

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personen, auf die sich der Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister bezieht, sowie deren Lebenspartner: Personalausweis oder Reisepass Vorfahren und Abkömmlinge: Personalausweis oder Reisepass Nachweis über das verwandtschaftliche Verhältnis (z.B. Geburtsurkunde) andere Personen: Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde

    Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einsicht in das Lebenspartnerschaftsregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur hierzu berechtigte Personen verlangen. Antragsberechtigt sind: Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes. Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Urkunde über die Begründung einer Lebenspartnerschaft kann kurzfristig ausgestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung der UrkundeGebühr: EUR 10,00 Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte UrkundeGebühr: EUR 5,00 Bescheinigung über NamensänderungGebühr: EUR 9,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Partnerschaftsurkunde, Hochzeit, Personenstandsurkunde, Bescheinigung Lebenspartnerschaft, Heirat, Urkunde nachbestellen, Lebenspartnerschaftsurkunde, Standesamt, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Begründung der Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaft, Gleichgeschlechtliche Ehe, Lebenspartnerschaft Bescheinigung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Trauung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English