Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Beschreibung

    Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) begründet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass dies nachträglich im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet wird.

    Ordnungsgemäß ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Lebenspartnerschaftsregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Lebenspartnerschaftsurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    "Ja, ich will." Bevor Sie dieses Versprechen eingehen, müssen Sie persönlich die Ehe bei Ihrem Standesamt anmelden. Dafür benötigen wir individuelle Unterlagen von Ihnen. Ihre Daten können Sie uns gern vorab online zur Verfügung stellen: Zur Online-Voranmeldung der EheschließungDie Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate (stichtagsgenau) vor dem geplanten Termin erfolgen und ist sechs Monate gültig. Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, setzen Sie sich bitte über die unten genannten Kontaktdaten mit uns in Verbindung. Nur in Ausnahmefällen kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht (detaillierte Bevollmächtigung) die Eheschließung auch allein anmelden. Die unabdingbare persönliche Vorsprache des anderen Partners kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten.Wenn nach erfolgter Prüfung durch das Standesamt Ehehindernisse nicht bekannt geworden sind, kann geheiratet werden. Den Eheschließungstermin sprechen Sie dann mit dem Standesamt ab. Bitte beachten Sie, dass Sie sich jedoch längstens sechs Monate Zeit lassen können, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.Sie können sich für eines unserer Trauzimmer in der Innenstadt oder den Bezirksverwaltungsstellen entscheiden - oder Sie entscheiden sich für einen unserer Ambientetrauorte, für deren Nutzung jedoch weitere standesamtliche Gebühren und zusätzliche Kosten durch den Ambientebetreibenden entstehen.Stammbuch der FamilieSo individuell wie sich Ihre Hochzeit bzw. Lebenspartnerschaft gestaltet, sollte auch das Stammbuch sein, in dem Sie die Urkunde "Ihres" Tages aufbewahren. Via Internet bzw. im Buchhandel stehen Ihnen mittlerweile eine Auswahl und Vielfältigkeit an Stammbüchern zum Kauf zur Verfügung, die das Standesamt nicht mehr bieten kann. Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, keine Stammbücher mehr zu verkaufen und Ihnen die persönliche Auswahl des Stammbuches selbst zu überlassen.Bitte denken Sie beim Kauf daran, dass das Format aller Urkunden heute DIN A 4 ist. Stammbücher auch in diesem Format erhalten Sie überall. Am Tag Ihrer Eheschließung bringen Sie dann bitte das von Ihnen ausgewählte Stammbuch mit.Jedoch sind Sie nicht verpflichtet, ein Stammbuch zu besitzen. Die Anschaffung des Buches bleibt Ihnen natürlich selbst überlassen.Die Übergabe des Stammbuches der Familie durch das Standesamt anlässlich der Trauzeremonie wird seit Jahrzehnten als schöne Tradition angesehen und auf Wunsch des Brautpaares im Rahmen der Durchführung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung übergeben.Über die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Urkunden hinaus (in der Regel die Eheurkunde) können später auch die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder dort aufbewahrt werden.Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne über das unter der nachfolgenden Rubrik "Online-Services und Formulare" bereitgestellte Kontaktformular zur Verfügung. Bitte geben Sie im Formular auch Ihre E-Mail und Telefonnummer an.Online Dienst ''Voranmeldung der Eheschließung''Mit Hilfe dieses Dienstes können Sie vorab ihre Daten an das zuständige Standesamt übermitteln. Damit wird die Bearbeitungszeit im Standesamt verkürzt und der administrative Aufwand gemindert. Die Durchführung der Anmeldung der Eheschließung wird hierdurch nicht ersetzt. Es ist weiterhin notwendig, alle entsprechenden Unterlagen im Original vorzulegen.Die notwendigen Daten werden in Pflichtfeldern abgefragt und anschließend an das Standesamt übermittelt. Diese personenbezogenen Daten werden verschlüsselt übertragen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass die Daten während der Übertragung gelesen oder geändert werden können.Nach Sichtung und Prüfung der vorliegenden Informationen und Unterlagen nimmt das Standesamt Kontakt zu Ihnen auf, um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abzustimmen.

    Online-Dienst

    Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    ID: L100002_123925338

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten

    Zuständigkeit

    bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13331

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    bei Geburt der Lebenspartner in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    bei Geburt der Lebenspartner im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften - zum Beispiel Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Urteile über die Auflösung der Lebenspartnerschaften

    im Falle einer früheren Ehe:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft kann nur dann in das deutsche Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig begründet wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Lebenspartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern und
      • deren Kinder

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Ehe kann nur geschlossen werden wenn Sie ehemündig und-geschäftsfähig sind.Daneben dürfen Sie nicht in gerader Linie verwandt seinund nicht in einer bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft stehen.Vollbürtige und halbbürtige Geschwister und Adoptivgeschwister dürfen ebefalls keine Ehe miteinander eingehen. Sollte eine oder mehrere Voraussetzungen nicht vorliegen, so kann grundsätzlich eine Eheschließung nicht angemeldet werden. Für weiterer Fragen steht Ihnen das Standesamt gern zur Verfügung.Wenn Sie die Online-Voranmeldung der Eheschließung nicht nutzen möchten, beantworten Sie dem Standesamt bitte folgende Fragen per Mail: Welche Staatsangehörigkeit besitzen Sie? (Gern können Sie uns als Nachweis auch Fotos Ihrer Personalausweise oder Reisepässe/Nationalpässe (keine Aufenthaltstitel) zusenden.Wann und wo sind Sie beide geboren? Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie adoptiert wurden.Wo sind Sie beide melderechtlich erfasst?Haben Sie gemeinsame Kinder?War eine*r von Ihnen beiden bereits verheiratet? Wenn ja, wie oft?Wann und wo haben Sie geheiratet?Wann, wie und wo wurden die Vorehen aufgelöst?Welche Staatsangehörigkeit/en hatten Sie und Ihr*e ehemalige*r Ehegatt*in zum Zeitpunkt der Eheschließung bzw. Scheidung?Wenn die Vorehe/n im Ausland geschlossen wurde/n; wurde evtl. in einem deutschen Standesamt eine Nachbeurkundung durchgeführt oder ein Familienbuch auf Antrag angelegt?Sind evtl. Namensänderungen durchgeführt worden?Was ist Ihr Wunschdatum? (unverbindliche Angabe)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 1303 bis 1308 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Artikel 10 und 13 ff Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB)§§ 12 ff Personenstandsgesetz (PStG)Gebührenordnung des Landes NRW

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, können Sie dort vorab telefonisch erfragen.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Sie können daher erst stichtagsgenau sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin die Eheschließung anmelden. Die Festlegung des Termins ist erst möglich, wenn alle notwendigen Unterlagen komplett vorliegen. Der Antrag ist von Ihnen gemeinsam zu stellen und unterschreiben.Eine Vorabreservierung des Termins ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Sie haben also längstens sechs Monate Zeit zu heiraten. Kommt eine Eheschließung nicht in in dieser Frist zustande, verfällt die Anmeldung und die Trauung muss erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit, die die Partner besaßen, als sie die Lebenspartnerschaft begründeten.

    • Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft
      • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 bis 80,00 Euro
      • bei ausländischer Staatsangehörigkeit
        • eines Partners: 90,00 bis 110,00 Euro
        • beider Partner: 110,00 bis 130,00 Euro
    • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
    • Ausfertigung der Lebenspartnerschaftsurkunde:
      • ein Exemplar: 10,00 Euro
      • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    bis 31.12.2024 65,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem Recht79,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbezug107,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit unter Beachtung von ausländischem Recht15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € internationale Eheurkunde7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € Übersetzungshilfe7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister103,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten153,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort243,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem AmbientetrauortEvtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.ab 01.01.2025 66,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem Recht80,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbezug109,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit unter Beachtung von ausländischem Recht15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € internationale Eheurkunde7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € Übersetzungshilfe7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister105,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten155,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort248,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem AmbientetrauortEvtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Was ist ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit?: Bei der deutschen Staatsangehörigkeit: Personalausweis oder ReisepassStaatsangehörigkeitsausweisRegistrierschein und VertriebenenausweisDer Nachweis ist nur dann notwendig, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Geburt eine andere Staatsangehörigkeit besessen haben. Genaue Informationen erteilt Ihnen Ihr zuständiges Standesamt. Was ist ein gültiger Nachweis der Abstammung/Geburt?: Bei Geburt im Inland: Ein beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (den erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem ihre Geburt beurkundet wurde)Bei Personenstandsurkunden der ehemaligen deutschen Ostgebiete fordern Sie die Urkunde bitte beim Standesamt I Berlin, Rückerstr. 9 , 10119 Berlin an.Bei Geburt im Ausland Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister: mit Apostille odermit Vorbeglaubigungen und Legalisation durch die Deutsche Auslandsvertretung oderInhaltliche Prüfung.Wird durch das Standesamt veranlasst. Wo erhalte ich eine Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden?: Für Verlobte, die ihren Wohnsitz in Dortmund haben, stellt der Standesbeamte die Aufenthaltsbescheinigungen selbst aus. Bei Wohnsitzen außerhalb Dortmunds müssen Sie die Bescheinigungen VOR der Anmeldung Ihrer Eheschließung beim jeweiligen Einwohnermeldeamt selbst besorgen (Gültigkeitsdauer: 8 Tage). Welche Nachweise muss ein/e Verlobte/r erbringen, die/der bereits ein- oder mehrmals verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat?: Sollte einer von Ihnen bereits ein- oder mehrmals verheiratet gewesen sein oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, empfiehlt sich immer eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Standesamt. Wir werden versuchen, Ihnen den Weg so leicht wie möglich zu gestalten.In jedem Fall ist der Nachweis zu führen über die letzte geschlossene Vorehe und deren Auflösung und zwar durch: eine Eheurkunde mit dem Auflösungsvermerk oder beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Ihr zuständiges Standesamt wird Ihnen hierzu entsprechende Informationen geben.eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Lebensparterschaftsregister oder Lebenspartnerschaftsurkunde und dem Nachweis der Auflösung ( Aufhebung) Sollten weitere Vorehen/Lebenspartnerschaftsbegründungen mit Auslandsbeteiligung oder im Ausland geschlossen oder aufgelöst sein, sind auch hierzu die entsprechenden Nachweise zu führen. Bitte kontaktieren Sie hierzu in jedem Fall Ihr zuständiges Standesamt. Ob und welche weiteren Unterlagen (Sterbeurkunden, Scheidungsurteile etc.) notwendig sind, kann Ihnen jeder Standesbeamte in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch mitteilen. Gelten Besonderheiten, wenn ein Verlobter/eine Verlobte oder beide die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt(en)?: Wenn ein Verlobter/ eine Verlobte oder beide die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt(en), so sollten Sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Der Standesbeamte muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht des(r) Verlobten berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht abschließend auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.Jeder ausländische Staatsangehörige, der in Deutschland heiraten möchte, muss ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Dieses wird allerdings nur von wenigen ausländischen Staaten erstellt. Die Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellen, werden in der Regel eine Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung ausstellen. In solchen Fällen wird der für den Standesamtsbezirk zuständige Oberlandesgerichtspräsident gebeten, eine Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses zu erteilen. Hierzu sind weitere Unterlagen und Urkunden erforderlich, die sich in den Anforderungen der einzelnen Staaten erheblich unterscheiden. In einigen Fällen ist ein Heimataufgebot zu veranlassen oder ein Ehrerbietungsakt der Eltern beizubringen. In vielen Staaten muß eine in Deutschland durchgeführte Scheidung anerkannt werden.Neben dieser kleinen Zusammenfassung liegt müssen zahlreiche in den Gesetzen des Heimatlandes begründete Voraussetzungen geprüft und ergänzend erfüllt werden. Zu dem einzelnen ausländischen Eheschließungsrecht steht dem Standesamt entsprechende umfangreiche Literatur zur Verfügung, so dass bei Auslandsberührung jeweils ein Beratungsgespräch erforderlich ist. Suchen Sie hierzu bitte immer das für Ihre gemeldete Wohnung zuständige Standesamt auf. Dort hilft man Ihnen gern. Bei mehreren Wohnungen melden Sie sich bitte bei dem Standesamt, bei dem auch die Eheschließung stattfinden soll.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Erstbeurkundung, Erstregistrierung, Nachbeurkundung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de