Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz

    Beschreibung

    Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) begründet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass dies nachträglich im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet wird.

    Ordnungsgemäß ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Lebenspartnerschaftsregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Lebenspartnerschaftsurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Wohnortes eines Verlobten. Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig.Besondere Regelungen sind zu beachten, wenn eine Anmeldung zur Eheschließung mit Auslandsbeteiligung durchzuführen ist.Eheschließungen werden freitags vormittags im Trauzimmer des Rathauses und auf der Burg Rode durchgeführt.In der Regel werden an einem Samstag im Monat vormittags Eheschließungen auf Burg Rode oder im Trauzimmer des Rathauses angeboten. Eine Terminabsprache mit dem Standesamt Herzogenrath ist jedoch unerlässlich. Ehefähigkeitszeugnis Deutsche Staatsangehörige, die für eine beabsichtigte Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, können dies beim zuständigen Standesamt beantragen. Die für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses notwendigen Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.Erfragen Sie beim Standesamt, welche Kosten ggfls. von Ihnen zu entrichten sind.

    Online-Dienst

    Eheschließung (Anmeldung)

    ID: L100002_123166933

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten

    Zuständigkeit

    bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten

    Ansprechpartner

    Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    bei Geburt der Lebenspartner in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    bei Geburt der Lebenspartner im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften - zum Beispiel Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Urteile über die Auflösung der Lebenspartnerschaften

    im Falle einer früheren Ehe:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erfragen Sie beim Standesamt, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind. (sofern Trauzeugen vorhanden sind, werden auch die Personaldokumente von diesen benötigt.)

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft kann nur dann in das deutsche Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig begründet wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Lebenspartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern und
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, können Sie dort vorab telefonisch erfragen.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit, die die Partner besaßen, als sie die Lebenspartnerschaft begründeten.

    • Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft
      • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 bis 80,00 Euro
      • bei ausländischer Staatsangehörigkeit
        • eines Partners: 90,00 bis 110,00 Euro
        • beider Partner: 110,00 bis 130,00 Euro
    • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
    • Ausfertigung der Lebenspartnerschaftsurkunde:
      • ein Exemplar: 10,00 Euro
      • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Erstbeurkundung, Erstregistrierung, Nachbeurkundung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de