Vorgesehen zum Löschen - Erzeugergemeinschaft Anerkennung
Beschreibung
Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Inhaberinnen und Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe nach dem Motto zusammen ist man stärker.
Ziel der Erzeugergemeinschaften ist es, die Erzeugung zu bündeln und so die Marktposition zu stärken.
Als Landwirtin oder Landwirt in einer Erzeugergemeinschaft können Sie gemeinsam beispielsweise kostengünstig Futtermittel, Saatgut, oder landwirtschaftliche Geräte beziehen. Durch die gemeinsame Vermarktung Ihrer Produkte bleiben Sie als Landwirtin oder Landwirt der Erzeugergemeinschaft konkurrenzfähig. Somit verbessert sich auch die Marktposition der Landwirtschaft.
Vereinigungen von Erzeugerzusammenschlüssen im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenschlüsse von Erzeugergemeinschaften für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse.
Sie können Erzeugergemeinschaften für Schlachtvieh und Ferkel, Milch, fischwirtschaftliche Erzeugnisse, Eier und Geflügel, Wein, Qualitätsgetreide und Kartoffeln bilden.
In einer Erzeugergemeinschaft müssen Sie einheitliche Erzeugungs- und Qualitätsregeln einhalten.
Anerkannte Erzeugergemeinschaften und anerkannte Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beihilfen erhalten. Förderungen werden zum Beispiel für gutes Marketing, effektive Absatzstrategien für Qualitätsprodukte der Land- und Ernährungswirtschaft, oder Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung gewährt.
Online-Dienst
Vorgesehen zum Löschen - Erzeugergemeinschaft Anerkennung als Vereinigung für Nordrhein-Westfalen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Adresse
Postanschrift
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Anerkennung ist beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen schriftlich einzureichen. Dem Antrag sind:
1.die geltende Satzung der Agrarorganisation,
2.eine Liste mit Vornamen und Nachnamen, im Falle juristischer Personen der Namen, aller zum Zeitpunkt des Antrages vorhandenen Mitglieder der Agrarorganisation einschließlich deren jeweiliger Anschrift,
3. ein Nachweis für jedes in Nummer 2 genannte Mitglied, dass es die Anforderungen des Agrarorganisationenrechts an die Mitgliedschaft erfüllt, sowie
4.ein Nachweis zur Rechtsform (Registerauszug oder beglaubigte Abschrift des Gründungsvertrages einer Personenvereinigung) beizufügen.
Formulare
Formulare zur Anerkennung von landwirtschaftlicher Erzeugergemeinschaften finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutzes https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/marktueberwachung/agrarmarktstruktur.
Voraussetzungen
Eine Erzeugergemeinschaft muss den allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen hinsichtlich
Rechtsform
Gründungsanlass
Hauptsitz
Satzung
und den besonderen Anerkennungsvoraussetzungen, zum Beispiel bezüglich Erzeugnisbereich, Zielsetzung, Mindestmitgliederzahl und Andienungspflichten, die jeweils für die antragstellende Agrarorganisation gelten, entsprechen.
- Vertragsstrafen bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Mitgliedschaftspflichten
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Zur Anerkennung einer Erzeugergemeinschaft sind der Antrag auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Über den Antrag ergeht ein Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sollten sich bei der Bildung von Erzeugergemeinschaften oder Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften von fachkundigen Institutionen und Personen beraten lassen. Hierzu bieten sich neben Fachverbänden und bereits bestehenden Zusammenschlüssen (beispielsweise Landesvereinigung der Milchwirtschaft, Genossenschaftsverband) auch die Landwirtschaftskammern an.
Die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften und Vereinigungen kann widerrufen werden, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind oder wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben. Der Widerruf der Anerkennung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.12.2020
Stichwörter
Erzeugergemeinschaften, Zusammenschluss, Bauer, Winzer, Großanbieter, Marktstrukturgesetz, Landwirt