Archivgut Einsicht gewähren
Beschreibung
Bund, Länder, Landschaftsverbände, Kreise, Städte und Gemeinden sind in Deutschland verpflichtet, ein öffentlich zugängliches Archiv zu unterhalten. Nordrhein-Westfalen verfügt über eine reiche Archivlandschaft. Mehr als 1.000 Archive in unterschiedlicher Trägerschaft bewahren einen wichtigen Teil des historischen Erbes des Landes.
Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Filme oder digitale Daten. Viele Archive unterhalten Bibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.
Archive erschließen historische Dokumente in Datenbanken und Verzeichnissen, die in den Lesesälen der Archive und teilweise im Internet zur Verfügung stehen. Das Archivpersonal unterstützt Sie bei Ihrer Recherche. Eine Einsichtnahme ist in der Regel nur vor Ort in den Lesesälen zu den Öffnungszeiten möglich. Die wertvollen Unterlagen können nicht entliehen werden. In der Regel können aber Reproduktionen in Auftrag gegeben werden. Eine vorherige Anmeldung kann erforderlich sein.
Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Anfrage an die Archive im LWL-Archivamt für Westfalen
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Archivanfrage
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Einige Archive verlangen die Vorlage eines Ausweisdokuments. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das jeweilige Archiv.
Hinweise für Menden (Sauerland): Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
Hinweise für Menden (Sauerland): Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Menden (Sauerland): Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich beim jeweiligen Archiv nach weiteren Informationen.
Hinweise (Besonderheiten)
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022
Stichwörter
Kreisgeschichte, Rechtsfragen, Aufbewahrungsfristen, Schutzfristen, Archivgut nutzen, Regionalgeschichte, Kommunalarchiv, Stadtarchiv, Verwahrungsfristen, Historische Forschung, Landesarchiv, Sperrfristen, Historisches Erbe, Heimatkunde, Gemeindegeschichte, Genealogie, Landesgeschichte, Familienforschung, Kreisarchiv, Ortsgeschichte, Archivrecherche, Stadtgeschichte