Archivgut Einsicht gewähren

    Archivgut Einsicht gewähren

    Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche und historische Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut einsehen.

    Beschreibung

    Bund, Länder, Landschaftsverbände, Kreise, Städte und Gemeinden sind in Deutschland verpflichtet, ein öffentlich zugängliches Archiv zu unterhalten. Nordrhein-Westfalen verfügt über eine reiche Archivlandschaft. Mehr als 1.000 Archive in unterschiedlicher Trägerschaft bewahren einen wichtigen Teil des historischen Erbes des Landes.

    Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Filme oder digitale Daten. Viele Archive unterhalten Bibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.

    Archive erschließen historische Dokumente in Datenbanken und Verzeichnissen, die in den Lesesälen der Archive und teilweise im Internet zur Verfügung stehen. Das Archivpersonal unterstützt Sie bei Ihrer Recherche. Eine Einsichtnahme ist in der Regel nur vor Ort in den Lesesälen zu den Öffnungszeiten möglich. Die wertvollen Unterlagen können nicht entliehen werden. In der Regel können aber Reproduktionen in Auftrag gegeben werden. Eine vorherige Anmeldung kann erforderlich sein.

    Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.

    Hinweise für Reg.-Bez. Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das LWL-Archivamt für Westfalen stellt im Archiv LWL aus der Tätigkeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und seines Rechtsvorgängers, des preußischen Provinzialverbandes, reiche Quellen zur westfälischen Kultur-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts bereit. sammelt im Westfälischen Literaturarchiv literarische Nachlässe westfälischer Schriftstellerinnen und Schriftsteller. vermittelt den Zugang zu den Privatarchiven Westfalens. In enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Vereinigten Westfälischen Adelsarchiven e.V. erschließt es die für Forschungen zur westfälischen Geschichte in allen ihren Facetten unverzichtbaren und überaus reichen Adelsarchivbestände. Westfälische Hofes- und Familienarchive: Das LWL-Archivamt arbeitet auch mit anderen, bürgerlichen Archivbesitzern zusammen und erschließt die bei ihnen lagernden Archivbestände. Das Ergebnis dieser Arbeiten steht sowohl den Archivbesitzern selbst als auch der Forschung offen und ermöglicht einen gezielten Zugriff auf das Material. Alle Bestände, gleich ob aus dem Archiv LWL, dem Westfälischen Literaturarchiv oder den Privatarchiven, können grundsätzlich im Lesesaal des LWL-Archivamtes eingesehen werden. Voraussetzungen Keine, denn das Archivgesetz NRW legt in § 6 (1) fest: "Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes und der hierzu ergangenen Benutzungsordnung das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen, soweit aufgrund anderer Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt wird."

    Online-Dienste

    Anfrage an die Archive im LWL-Archivamt für Westfalen

    ID: L100002_127410910

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

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    Stadtarchiv

    ID: L100002_123510299

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    LWL-Archivamt für Westfalen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 26

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 591-3890

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Archiv

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorpkamp 4

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Fax: 05702 822-298

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Einige Archive verlangen die Vorlage eines Ausweisdokuments. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das jeweilige Archiv.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Petershagen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Petershagen

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich beim jeweiligen Archiv nach weiteren Informationen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.

    Weitere Informationen

    Archivportal NRW: https://www.archive.nrw.de/ Landesarchiv NRW: https://www.archive.nrw.de/landesarchiv-nrw LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum: https://afz.lvr.de/ LWL-Archivamt für Westfalen: https://www.lwl-archivamt.de/de/bestaende/archiv-lwl/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Kreisgeschichte, Rechtsfragen, Aufbewahrungsfristen, Schutzfristen, Archivgut nutzen, Regionalgeschichte, Kommunalarchiv, Stadtarchiv, Verwahrungsfristen, Historische Forschung, Landesarchiv, Sperrfristen, Historisches Erbe, Heimatkunde, Gemeindegeschichte, Genealogie, Landesgeschichte, Familienforschung, Kreisarchiv, Ortsgeschichte, Archivrecherche, Stadtgeschichte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de