Archivgut Einsicht gewähren

    Archivgut Einsicht gewähren

    Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche und historische Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut einsehen.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Archivgut Einsicht gewähren

    Im Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland finden sich neben Akten und Urkunden z.B. Karten, Pläne, Plakate, Fotografien und Filme. Die Benutzung dieser Unterlagen steht grundsätzlich allen Personen frei.

    Beschreibung

    Bund, Länder, Landschaftsverbände, Kreise, Städte und Gemeinden sind in Deutschland verpflichtet, ein öffentlich zugängliches Archiv zu unterhalten. Nordrhein-Westfalen verfügt über eine reiche Archivlandschaft. Mehr als 1.000 Archive in unterschiedlicher Trägerschaft bewahren einen wichtigen Teil des historischen Erbes des Landes.

    Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Filme oder digitale Daten. Viele Archive unterhalten Bibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.

    Archive erschließen historische Dokumente in Datenbanken und Verzeichnissen, die in den Lesesälen der Archive und teilweise im Internet zur Verfügung stehen. Das Archivpersonal unterstützt Sie bei Ihrer Recherche. Eine Einsichtnahme ist in der Regel nur vor Ort in den Lesesälen zu den Öffnungszeiten möglich. Die wertvollen Unterlagen können nicht entliehen werden. In der Regel können aber Reproduktionen in Auftrag gegeben werden. Eine vorherige Anmeldung kann erforderlich sein.

    Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Archivgut Einsicht gewähren

    Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland einsehen. 

    Das Archiv steht Ihnen bei der Recherche der gesuchten Informationen in den eigenen Beständen durch Beratung sowie durch die Bereitstellung von Findmitteln zur Seite und hilft Ihnen, die Unterlagen zu finden, die Antwort auf Ihre Fragen geben können. 

    Archivalien (soweit sie keiner Schutzfrist unterliegen) können während der Öffnungszeiten im Lesesaal des Archivs eingesehen werden.

    Es ist ebenfalls möglich, Reprografien (Kopien oder Scans) von Archivalien fertigen zu lassen, soweit es deren Erhaltungszustand und die rechtlichen Vorschriften zulassen. Die jeweils aktuellen Preise können bei der Nutzung nachgefragt werden. Weitere Details regelt die Nutzungsordnung.

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    Archivgut Einsicht gewähren

    ID: L100002_126333290

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    Archivgut Einsicht gewähren für Reg.-Bez. Düsseldorf

    ID: L100002_121599078

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    Ansprechpartner

    Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR)

    Adresse

    Postanschrift

    Ehrenfriedstraße 19

    50259 Pulheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02234 9854-356

    Fax: 02234 8284-2980

    E-Mail: archiv@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

    Adresse

    Hausanschrift

    Regina-Pacis-Weg 3

    53113 Bonn

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Einige Archive verlangen die Vorlage eines Ausweisdokuments. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das jeweilige Archiv.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Archivgut Einsicht gewähren

    • Ggf. Personalausweis
    • Ggf. Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis bei privaten Anfragen/Familienforschung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Archivgut Einsicht gewähren

    Die Benutzung steht grundsätzlich sowohl der Wissenschaft als auch interessierten Bürger*innen frei. Die Voraussetzungen für die Einsichtnahme in Archivgut sind in der Nutzungsordnung des Archivs des Landschaftsverbandes Rheinland festgelegt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich beim jeweiligen Archiv nach weiteren Informationen.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Archivgut Einsicht gewähren

    Gern können Sie vorab telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. Ihre Anfrage können Sie dann sowohl über das Online-Formular als auch auf dem Postweg oder per E-Mail an das Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland richten. Dort wird Ihre Anfrage bearbeitet. Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs, bei Anfrage per E-Mail und Online-Formular zumeist auch als E-Mail. Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies nach Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten möglich. 

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Archivgut Einsicht gewähren

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Archivgut Einsicht gewähren

    Je nach Umfang der Anfrage 1-3 Werktage.

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Archivgut Einsicht gewähren

    Die Beratung der Nutzer*innen und die Vorlage von Archivalien sind unentgeltlich. Entstehende Sachkosten, Sonderleistungen oder Entgelte für Reproduktionen werden nach der Entgeltordnung des Archivs des LVR berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Bonn: Inhalte der zuständigen Stelle

    PersonenstandsunterlagenMit der Reform des Personenstandsgesetzes 2009 wurde erstmals geregelt, dass folgende bisher standesamtlich geführte Unterlagen in archivische Zuständigkeit gelangen: Geburtsurkunden, die älter sind als 110 Jahre Heiratsurkunden (Eheurkunden), die älter sind als 80 Jahre Sterbeurkunden, die älter sind als 30 Jahre Im Stadtarchiv Bonn befinden sich die Personenstandsunterlagen (Personenstandsregister und Sammelakten) folgender Standesämter bzw. Standesamtsbezirke: Standesamt Bonn (Bonn I): Geburten: 1798 bis 1909 Heiraten: 1798 bis 1939 Sterben: 1798 bis 1989 Standesamt Poppelsdorf (Bonn II bis 1912): Geburten: 1798 bis 1909 Heiraten: 1798 bis 1912 Sterben: 1798 bis 1912 Standesamt Bad Godesberg (Bonn II): Geburten: 1798 bis 1909 Heiraten: 1798 bis 1939 Sterben: 1798 bis 1989 Standesamt Vilich/Beuel (Bonn III): Geburten: 1810 bis 1909 Heiraten: 1810 bis 1939 Sterben: 1810 bis 1989 Standesamt Oedekoven: Geburten: 1798 bis 1909 Heiraten: 1798 bis 1935 Sterben: 1798 bis 1935 Standesamt Duisdorf (Bonn IV): Geburten: 1904 bis 1909 Heiraten: 1904 bis 1939 Sterben: 1904 bis 1989 Meldeunterlagen und AdressbücherNeben den Personenstandsunterlagen stellen die seit 1874 im Deutschen Reich eingeführten behördlichen Melderegister eine zentrale Quelle für personen- und familiengeschichtliche Recherchen dar. Meldekarteien sind eine ideale Quelle zur Personensuche, da sie nach Namen (der Haushaltsvorstände) sortiert sind, unabhängig von Adressen. Darüber hinaus können sie neben Informationen über weitere Familienmitglieder und Verwandtschaftsverhältnisse Hinweise auf Militärdienste oder polizeiliche Strafen (Geld- oder Gefängnisstrafen) enthalten. Eine zentrale Kartei wurde früher jeweils bei den städtischen Ortspolizeibehörden (Meldepolizei) geführt.Das älteste von 1861 bis 1895 geführte Bonner Melderegister gilt als kriegsverlustig. Noch erhalten ist hingegen die ab etwa 1880 bis 1919 geführte Meldekartei (Altkartei), die die Meldedaten sämtlicher Bewohner Bonns (Deutsche und Ausländer) innerhalb des damaligen Stadtkreises erfasst. Bei einem Wasserrohrbruch im Keller des Einwohnermeldeamtes im Alten Stadthaus wurde die Kartei allerdings teilweise stark beschädigt. Sie ist daher lückenhaft und zudem häufig nicht alphabetisch sortiert. Darüber hinaus wurden Karten von abgemeldeten Personen oft rückseitig wiederverwendet.Die jüngeren Melderegister, so auch das ab 1919 bis 1943/44 geführte Bonner Hauptregister, liegen mikroverfilmt vor.Im Stadtarchiv Bonn werden folgende Meldekarteien verwahrt: Stadtteil Bonn: Altkartei ca. 1880 bis 1919 (Original) Meldekartei 1920 bis 1944 (Mikrofilm) Meldekartei 1945 bis 1971 - Abgänge (Mikrofilm) Stadtteil Bad Godesberg: 1896 bis 1971 - Abgänge (Mikrofilm) Stadtteil Beuel: Altkartei 1899 bis 1945 (Original) Meldekartei 1945 bis 1971 - Abgänge (Mikrofilm) Stadtteil Duisdorf: Meldekartei 1925 bis 1971 - Abgänge (Mikrofilm) Stadtteil Oberkassel: Altkartei 1920 bis 1955 (Original) Eine besondere Quelle stellen die für Bonn von 1919 bis 1955 auf Grundlage der Melderegister angelegten Hauslisten dar. Diese nach Wohnadressen geführten und alphabetisch nach Straßen geordneten Karteien erfassen sämtliche Bewohner eines Hauses (Haushalte) einschließlich ihrer Geburtsdaten (z.T. auch Sterbedaten), daneben Staatsangehörigkeit sowie Angaben zum Wegzug bzw. zur neuen Wohnadresse.Für einen ersten Zugang zur Personen- und Familienforschung sind historische Adressbücher - die Vorläufer der jüngeren Telefonbücher - eine wertvolle Quelle. Für Bonn liegen ab 1804 mit den sogenannten Sackkalendern die ersten einfachen, im Taschenbuchformat gedruckten Adress- und Bewohnerlisten vor. Diese werden dann ab 1856 abgelöst von den amtlichen alphabetisch geführten Adressbüchern, die nach Familiennamen die Bewohner der damaligen preußisch-königlichen Universitätsstadt Bonn auflisten, darüber hinaus aber auch einen nach Straßen und Hausnummern sortierten Teil umfassen. Zunächst alle zwei Jahre erscheinend liegen Bonner Adressbücher bis zu ihrer Ablösung durch die heutigen Telefonbücher 1998 vor. Über die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn sind sie teilweise auch digital einsehbar.KirchenbücherFür den Zeitraum vor der Einführung des französischen Personenstandswesens (létat civil) auf dem Gebiet der heutigen Stadt Bonn im Jahre 1798 (rechtsrheinisch 1810) sind die Kirchenbücher heranzuziehen. Im Stadtarchiv sind neben zahlreichen Nutzungskopien auch die Originale der bis 1798 geführten Kirchenbücher (Tauf-, Heirats- und Sterbematrikel) der alten Bonner Stadtpfarreien Dietkirchen, St. Gangolf, St. Martin, St. Remigus sowie der damaligen Vorortpfarreien (Dottendorf, Endenich, Graurheindorf, Kessenich, Lengsdorf) vorhanden. Diese bereits in französischer Zeit von den Standesämtern übernommenen Kirchenbücher waren 1934 in Zusammenhang mit der Einrichtung einer städtischen Beratungsstelle für Familien- und Sippenforschung und im Zuge der verstärkten Nutzung dieser Quellengruppe während der NS-Zeit (Ariernachweise) an das Stadtarchiv abgegeben worden.Weitere Quellen Beerdigungsbücher (Zeitraum ca. 1821 bis ca. 1965): chronologische Register zur Erfassung der auf den städtischen Friedhöfen erfolgten Bestattungen.Enthalten in der Regel Angaben zu Datum der Beerdigung, Nachname, Vorname, Alter und Adresse der verstorbenen Person, Grabstelle. Gewerbekarteien/-verzeichnisse (Zeitraum ab 1894): alphabetisch nach den Namen der Gewerbetreibenden bzw. der Firmen (abgemeldete Betriebe) geführte Karteien.Enthalten in der Regel Angaben zu Wohn- und Gewerbeadresse des Inhabers, Art und Datum der An- bzw. Abmeldung des Gewerbes, Gewerbesteuer.

    Weitere Informationen

    Archivportal NRW: https://www.archive.nrw.de/ Landesarchiv NRW: https://www.archive.nrw.de/landesarchiv-nrw LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum: https://afz.lvr.de/ LWL-Archivamt für Westfalen: https://www.lwl-archivamt.de/de/bestaende/archiv-lwl/

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Archivgut Einsicht gewähren

    https://afz.lvr.de/de/archiv_des_lvr/benutzung_1/benutzung_1.html https://afz.lvr.de/media/archive_im_rheinland/archiv_des_lvr/rechtliche_grundlagen/C08_Neu_Nutzungsordnung_fuer_das_Archiv_des_LVR.pdf https://afz.lvr.de/media/archive_im_rheinland/archiv_des_lvr/rechtliche_grundlagen/Datenschutzerklaerung_des_ALVR_barrierefrei.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Kreisgeschichte, Rechtsfragen, Aufbewahrungsfristen, Schutzfristen, Archivgut nutzen, Regionalgeschichte, Kommunalarchiv, Stadtarchiv, Verwahrungsfristen, Historische Forschung, Landesarchiv, Sperrfristen, Historisches Erbe, Heimatkunde, Gemeindegeschichte, Genealogie, Landesgeschichte, Familienforschung, Kreisarchiv, Ortsgeschichte, Archivrecherche, Stadtgeschichte

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