Archivgut Einsicht gewähren
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Archivgut Einsicht gewähren
Beschreibung
Bund, Länder, Landschaftsverbände, Kreise, Städte und Gemeinden sind in Deutschland verpflichtet, ein öffentlich zugängliches Archiv zu unterhalten. Nordrhein-Westfalen verfügt über eine reiche Archivlandschaft. Mehr als 1.000 Archive in unterschiedlicher Trägerschaft bewahren einen wichtigen Teil des historischen Erbes des Landes.
Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Filme oder digitale Daten. Viele Archive unterhalten Bibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.
Archive erschließen historische Dokumente in Datenbanken und Verzeichnissen, die in den Lesesälen der Archive und teilweise im Internet zur Verfügung stehen. Das Archivpersonal unterstützt Sie bei Ihrer Recherche. Eine Einsichtnahme ist in der Regel nur vor Ort in den Lesesälen zu den Öffnungszeiten möglich. Die wertvollen Unterlagen können nicht entliehen werden. In der Regel können aber Reproduktionen in Auftrag gegeben werden. Eine vorherige Anmeldung kann erforderlich sein.
Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Archivgut Einsicht gewähren
Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland einsehen.
Das Archiv steht Ihnen bei der Recherche der gesuchten Informationen in den eigenen Beständen durch Beratung sowie durch die Bereitstellung von Findmitteln zur Seite und hilft Ihnen, die Unterlagen zu finden, die Antwort auf Ihre Fragen geben können.
Archivalien (soweit sie keiner Schutzfrist unterliegen) können während der Öffnungszeiten im Lesesaal des Archivs eingesehen werden.
Es ist ebenfalls möglich, Reprografien (Kopien oder Scans) von Archivalien fertigen zu lassen, soweit es deren Erhaltungszustand und die rechtlichen Vorschriften zulassen. Die jeweils aktuellen Preise können bei der Nutzung nachgefragt werden. Weitere Details regelt die Nutzungsordnung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR)
Adresse
Postanschrift
Ehrenfriedstraße 19
50259 Pulheim
Kontakt
47 Kreisarchiv
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 16:00Dienstag: 09:00 - 16:00Mittwoch: 09:00 - 16:00Donnerstag: 09:00 - 18:00Freitag: 09:00 - 14:00
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erforderliche Unterlagen
Einige Archive verlangen die Vorlage eines Ausweisdokuments. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das jeweilige Archiv.
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- Ggf. Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis bei privaten Anfragen/Familienforschung
Voraussetzungen
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Die Benutzung steht grundsätzlich sowohl der Wissenschaft als auch interessierten Bürger*innen frei. Die Voraussetzungen für die Einsichtnahme in Archivgut sind in der Nutzungsordnung des Archivs des Landschaftsverbandes Rheinland festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich beim jeweiligen Archiv nach weiteren Informationen.
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Gern können Sie vorab telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. Ihre Anfrage können Sie dann sowohl über das Online-Formular als auch auf dem Postweg oder per E-Mail an das Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland richten. Dort wird Ihre Anfrage bearbeitet. Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs, bei Anfrage per E-Mail und Online-Formular zumeist auch als E-Mail. Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies nach Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten möglich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022
Stichwörter
Kreisgeschichte, Rechtsfragen, Aufbewahrungsfristen, Schutzfristen, Archivgut nutzen, Regionalgeschichte, Kommunalarchiv, Stadtarchiv, Verwahrungsfristen, Historische Forschung, Landesarchiv, Sperrfristen, Historisches Erbe, Heimatkunde, Gemeindegeschichte, Genealogie, Landesgeschichte, Familienforschung, Kreisarchiv, Ortsgeschichte, Archivrecherche, Stadtgeschichte