Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung
Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer
Beschreibung
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
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Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )
Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle
Abrechnung der Krankenhilfe nach dem AsylbLG bzw. SGB V Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (Antragsannahme) Finanzierung des Mahlzeitendienstes auf Rädern Hilfe für Gehörlose (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR) Blindenhilfe und Landeshilfe für hochgradig Sehschwache (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR) Leistungen für Kriegsopfer (LAG) Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.06.2017
Stichwörter
Beschädigte, Einkommensminderungen, Pflegezulage, Bestattung, Kriegsopfer, Versorgungsbezüge, Sterbegeld, Sterbemonat