Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung

    Vorgesehen zum Löschen - Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung

    Als beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.

    Beschreibung

    Als Beschädigte/r haben Sie für anerkannte Gesundheitsstörungen Anspruch auf Heilbehandlung. Sind Sie schwerbeschädigt, werden auch für versorgungsfremde Leiden Leistungen gewährt, wenn und soweit sie nicht anderweitig (z. B. durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) sichergestellt sind; unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.

    Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Die Heilbehandlung umfasst

    • ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
    • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
    • Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie sowie mit Brillengläsern und Kontaktlinsen
    • Versorgung mit Zahnersatz,
    • Behandlung in einem Krankenhaus (Krankenhausbehandlung),
    • Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,
    • häusliche Krankenpflege,
    • Versorgung mit Hilfsmitteln,
    • Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
    • nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen,
    • Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie.

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abrechnung der Krankenhilfe nach dem AsylbLG bzw. SGB V Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (Antragsannahme) Finanzierung des Mahlzeitendienstes auf Rädern Hilfe für Gehörlose (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR) Blindenhilfe und Landeshilfe für hochgradig Sehschwache (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR) Leistungen für Kriegsopfer (LAG) Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.

    Online-Dienst

    Vorgesehen zum Löschen - Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung

    ID: L100002_128232114

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Leistungssachbearbeitung Hilfen in Anstalten und besondere Leistungen nach SGB Xll

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 33

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (formlos möglich)
    • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
    • Versichertenkarte der Krankenkasse
    • Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch die Versorgungsbehörde

    Formulare

    • formloser Antrag ist möglich
    • Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.

    Voraussetzungen

    • Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind (Kausalität)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:

    • Zahnersatz
    • Hilfsmittel
    • Bewegungstherapie
    • Sprachtherapie
    • Beschäftigungstherapie
    • Belastungserprobung
    • Arbeitstherapie
    • Badekuren,
    • Ersatzleistungen,
    • Versehrtenleibesübungen,
    • Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß
    • Alle übrigen Leistungen werden von der Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
    • Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, kann diese sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl wenden.

    Fristen

    Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.

    Bearbeitungsdauer

    Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.

    Kosten

    Werden ausschließlich Schädigungsfolgen behandelt, dürfen keine Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Krankenpflege, Ersatzleistungen, Hilfsmittel, Bewegungstherapie, Badekuren, Krankenbehandlung für Kriegsopfer, Versehrtenleibesübungen, Zahnersatz, Beschäftigungstherapie, Pauschale für Kleider- und Wäscheverschleiß, Sprachtherapie, Ärztliche Behandlung, Zahnärztliche Behandlung, Belastungserprobung, Arzneimittel, Arbeitstherapie, Krankenhausbehandlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English