Bestattungsgeld für Kriegsopfer Gewährung

    Vorgesehen zum Löschen - Bestattungsgeld für Kriegsopfer Gewährung

    Beschreibung

    Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Es beträgt:

    • für rentenberechtigte Beschädigte:

      • 874,00 Euro (ab 01.07.17: 891 Euro)

      • 1.745,00 Euro, wenn der Tod die Folge einer Schädigung ist (ab 01.07.17: 1,778 Euro)

    • für nichtrentenberechtigte Beschädigte:

      • 1.745,00 Euro, wenn der Tod die Folge einer Schädigung ist (ab 01.07.17: 1,778 Euro)

    Vom Bestattungsgeld werden zunächst die Kosten der Bestattung an den gezahlt, der die Bestattung besorgt hat. Das gilt auch, wenn die Kosten der Bestattung aus öffentlichen Mitteln bestritten worden sind.
     Bleibt ein Überschuß, so sind nacheinander der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.

    Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abrechnung der Krankenhilfe nach dem AsylbLG bzw. SGB V Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (Antragsannahme) Finanzierung des Mahlzeitendienstes auf Rädern Hilfe für Gehörlose (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR) Blindenhilfe und Landeshilfe für hochgradig Sehschwache (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR) Leistungen für Kriegsopfer (LAG) Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.

    Online-Dienst

    Vorgesehen zum Löschen - Bestattungsgeld für Kriegsopfer Gewährung

    ID: L100002_128232112

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Leistungssachbearbeitung Hilfen in Anstalten und besondere Leistungen nach SGB Xll

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 33

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Rechnung über Bestattungskosten

    Formulare

    Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    • Sie haben die Bestattungskosten getragen
    • Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bestattungskosten werden auf Antrag in der Regel sofort ausgezahlt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zu gewährende Leistungen (z.B. Sterbegeld  aus der Krankenversicherung oder der Beamtenversorgung) werden auf das Bestattungsgeld angerechnet.
    • Stirbt ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung außerhalb seines ständigen Wohnsitzes, so werden die notwendigen Kosten für die Leichenüberführung erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Tod während eines Aufenthalts im Ausland eingetreten ist. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beihilfe beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tod, Beschädigter, Rente, Leichenüberführung, Bestattungsgeld, Bestattung, Schädigung, Heilbehandlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English