Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

    Unterhaltsansprüche beurkunden lassen

    Wollen Sie sich verpflichten, Ihrem Kind regelmäßig Unterhalt zu zahlen? Oder wollen Sie die Unterhaltspflicht des anderen Elternteils beurkunden lassen? Hier erfahren Sie, wie das dokumentiert werden kann.

    Beschreibung

    Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldzahlungen leisten. Das wird auch Barunterhalt genannt. 
    Die Höhe dieser Geldzahlungen richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen und kann zum Beispiel vom Jugendamt oder auch von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten ermittelt werden. Der Unterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle wird jährlich vom Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht.

    Idealerweise einigen Sie sich als Eltern über den Betrag, der als Unterhalt zu zahlen ist.

    Der Elternteil, der den Unterhalt zahlen muss, kann die Unterhaltsverpflichtung festschreiben lassen. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde heißt Unterhaltsverpflichtungsurkunde. Wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

    Der Unterhaltsanspruch des Kindes wird in aller Regel in einem sogenannten dynamischen Unterhaltstitel festgelegt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Unterhalt in Form einer statischen Urkunde (gleichbleibender Festbetrag) festzusetzen.

    Ihr Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Wird kein Unterhaltstitel vorgelegt, kann das Kind einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.

    Das Gerichtsverfahren ist mit Kosten und Gebühren verbunden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der sogenannte Unterhaltstitel kann erstellt werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, in welcher Höhe Unterhalt beurkundet werden soll. Die Urkunde hat die gleiche Wirkung wie ein gerichtliches Urteil.

    Online-Dienst

    Unterhalt beurkunden

    ID: L100002_122694176

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Leistungen, Vormundschaften, Beistandschaften Abteilung Amtsvormundschaften, Beistandschaften Team Beistandschaften, Beurkundungen

    Beschreibung

    Amt für Jugend und Familie -Jugendamt-Geschäftsbereich Wirtschaftliche Leistungen, Vormundschaften, BeistandschaftenAbteilung Amtsvormundschaften, BeistandschaftenTeam Beistandschaften, Beurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-2149

    E-Mail: beistandschaften.jugendamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen gegebenenfalls die Duldung oder Aufenthaltsgestattung),
    • schriftlicher Nachweis über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes (beispielsweise Schreiben von einem Anwalt oder Jugendamt),
    • falls vorhanden: bisherige Unterhaltsfestsetzung (beispielsweise Jugendamtsurkunde oder gerichtliche Unterhaltsregelung)
    • Alle Urkunden werden im Original benötigt.
    • Ausländische Urkunden oder Urteile bitte immer von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen.

    Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Ausweis oder Pass mit Lichtbild Schreiben über die Höhe der zu beurkundenden Unterhaltsverpflichtung der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwaltes oder des Jugendamtes Anschrift des betreuenden Elternteils persönliche Daten zu dem Kind

    Voraussetzungen

    • Volle Geschäftsfähigkeit
    • Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit muss der Betreuer oder Vormund persönlich zur Beurkundung erscheinen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn die Eltern mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, entfällt eine Unterhaltsregelung für das Kind, da dann kein Barunterhalt fällig wird. Wenn die Eltern sich trennen, sollte sich der Elternteil, bei dem das Kind lebt, zeitnah um die Klärung der Unterhaltszahlung kümmern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beurkundung. Erscheinen Sie dann persönlich mit allen Unterlagen pünktlich zum vereinbarten Termin.
    • Die Beurkundung erfolgt in deutscher Sprache. Verfügen Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, muss ein Dolmetscher/Sprachmittler hinzugezogen werden, der weder verwandt noch verschwägert mit den Beteiligten/Eltern ist.
    • Weisen Sie bitte schon bei der Terminvereinbarung darauf hin, wenn Sie einen Dolmetscher benötigen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die unterhaltspflichtige Person muss persönlich erscheinen. Die Terminanfrage kann online gestellt werden. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten einreichen, wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen. Die unterhaltspflichtige Person erhält eine beglaubigte Abschrift der Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung als Nachweis.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung (Unterhaltstitel) beim Kindesunterhalt ist in der Regel nicht befristet. Der Unterhaltstiel erlischt nicht automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Nach Volljährigkeit wird der Unterhaltsanspruch in den meisten Fällen jedoch geringer. Auch der andere Elternteil, der das Kind betreut hat, ist zum Barunterhalt verpflichtet.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Terminvergabe. Die Aushändigung der beglaubigten Abschrift erfolgt am Tag der Beurkundung.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 08.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Trennung, getrenntlebend, Unterhaltsvorschuss, Tod eines Elternteils, BGB, Sorgerecht, Beistandschaft, Getrenntlebend mit Kind, Alleinerziehend, Durchsetzung, UVG, Beurkundung, Unterhaltsanspruch, AÜG, Unterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English