Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie benötigen eine Betreuungsperson für Ihr Kind, weil Sie zum Beispiel einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Sie keinen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder (TfK), einer offenen Ganztagsgrundschule (OGS) erhalten konnten, die Betreuung in einer TfK /OGS den Betreuungsbedarf nicht deckt und auch im familiären Umfeld niemand die Betreuung übernehmen kann? Kindertagespflege ist überwiegend eine Betreuungsform für Kinder unter drei Jahren oder eine Ergänzung anderer Betreuungsformen. Kinder sollen vorrangig Kindertageseinrichtungen und Betreuungsangebote an Schulen (z.B. offene Ganztagsschule) besuchen, sofern dies möglich und ausreichend ist.Zur Gewährleistung des gesetzlichen Förderauftrags ist ein Mindestumfang und eine Mindestdauer der Kindertagespflege erforderlich. In der Regel soll die Mindestdauer 60 Stunden pro Monat bzw. drei Stunden pro Tag nicht unterschreiten. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, insbesondere bei kombinierter Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege.Wie wird Ihnen eine Kindertagespflegeperson vermittelt? In der Regel erkundigen sich die Eltern bei der Fachgruppe Jugend nach einer Kindertagespflegeperson, die meist in der Nähe Ihrer Wohnung oder Arbeitsstelle gesucht wird. Die Fachgruppe Jugend bemüht sich, den Eltern mehrere Kindertagespflegepersonen zu nennen, mit denen sich diese selbständig in Verbindung setzen. Nach dem ersten Kennenlernen entscheiden sich Eltern und Kindertagespflegeperson, ob sie das Kindertagespflegeverhältnis eingehen wollen. Wie wird die Kindertagespflege finanziert?Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kindertagespflege erfolgt die Berechnung und Heranziehung der Eltern gemäß § 90 SGB VIII einkommensabhängig auf Basis der Kostenbeitragstabelle als öffentlich- rechtlicher Kostenbeitrag. Das Kindertagespflegegeld für die Kindertagespflegeperson wird gestaffelt nach den monatlichen Betreuungsstunden als Pauschale gestaffelt gezahlt. Wie ist mein Kind versichert?Wird Ihnen die Kindertagespflegeperson über die Fachgruppe Jugend vermittelt, ist Ihr Kind in der Landesunfallkasse (LUK) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzungen für die Ausübung der Kindertagespflege Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder entweder im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen. Kindertagespflegepersonen werden nach dem QHB (Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) in einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten qualifiziert. Darüber hinaus ist ein Erste Hilfe Kurs am Kind in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu absolvieren und es muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Diese Pflegeerlaubnis wird beim zuständigen Jugendamt beantragt, von dort überprüft und erteilt, wenn die Eignung von Kindertagespflegeperson und Räumlichkeit vorliegt. Voraussetzung für die Eignung: Ausfüllen des Bewerberbogens beim zuständigen Jugendamt Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse aller im Haushalt lebenden Personen ab 14 Jahren (beantragt über die Fachgruppe Jugend im Bürgerservice) Abschluss eines Qualifizierungskurses Erste- Hilfe-Kurs am Kind, der nicht älter als 2 Jahre sein darf - Institutionen zum Beispiel: Johanniter, Malteser, DRK, Ev. Familienbildungsstätte Hausbesuch durch die zuständigen Sachbearbeiter:innen dient der Prüfung der Räumlichkeiten auf Kindgerecht und Sicherheit z. B. Steckdosen, Herd, Putzmittelverwahrung, Treppen etc. Ein Verbandskasten muss in greifbarer Nähe sein Kooperationsbereitschaft zur Zusammenarbeit mit der FG Jugend Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung vom Hausarzt Nachweis Masernschutz, aller im Haushalt lebenden Personen Feststellung der persönlichen Eignung: Die drei Aspekte Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsleistung müssen gewährleistet sein. Die persönliche Eignung kann also immer dann festgestellt werden, wenn die Kindertagespflegeperson in der Lage ist, sich am Alter, dem körperlichen und seelischen Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes, einschließlich seiner ethnischen Herkunft orientieren und angemessen darauf eingehen kann. Darüber hinaus ist nach Art und Umfang der Betreuung die soziale Situation der Familie angemessen zu berücksichtigen.

    Online-Dienst

    Kindertagespflege

    ID: L100002_123263793

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Verwalt. Jugend, Kindergärten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Familienfreundlicher Kreis und Frühe Hilfen

    Beschreibung

    Das Team Familienfreundlicher Kreis und Frühe Hilfen ist eingebunden in den Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Lippe. Aufgaben des Teams sind unter anderem die Mitgestaltung der Familienpolitik im Kreis Lippe zur Stärkung des Lebensumfeldes der Familien. Es plant und entwickelt verschiedene, vielfältige Angebote für Familien, die sie bei der Erziehung der Kinder unterstützen sollen. Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen gut und sicher aufwachsen können.Die Angebote und Hilfen beginnen bereits während der Schwangerschaft und bauen aufeinander auf.Dadurch ermöglichen sie eine Unterstützungs-Kette über die Frühen Hilfen bis zum Beginn der Schulzeit und wenn nötig, auch darüber hinaus.Einen kurzen Überblick, wie das Team Familienfreundlicher Kreis - Frühe Hilfen organisiert ist, gibt es hier zum Download:Wabenmodell - Familienfreundlicher KreisErläuterung zum Wabenmodell

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 UhrDi. 09:00 - 12:00 UhrMi. geschlossenDo. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 UhrFr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Krippe, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, Hort, Kinderkrippe, KITA, Kindergarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English