Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die selbständig tätige Kindertagespflegeperson erhält für die Kinderbetreuung von der Stadt ein monatliches Kindertagespflegegeld. Das Kindertagespflegegeld umfasst einen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung und die Erstattung ihrer angemessenen Sachkosten. Für die Gewährung von Kindertagespflegegeld muss die Kindertagespflegeperson zusammen mit den Eltern den Antrag bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück stellen. Die Eltern müssen ergänzend einen Antrag auf Kindertagespflege mit der verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen stellen.

    Online-Dienst

    Gewährung von Tagespflegegeld an die Kindertagespflegeperson

    ID: L100002_123604003

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung

    Beschreibung

    Die Abteilung Kinderbetreuung und Jugendförderung kümmert sich u.a. um Kindergartenangelegenheiten, Kinder- und Jugendförderung (offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugenschutz) und Jugendsozialarbeit (Fachstelle Übergang Schule-Beruf, Übergangscoaching Schule-Beruf, Jugendwerkstatt, Schulsozialarbeit). Sie ist Fachstelle für bestellte Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige. Auch das Jugendzentrum "Alte Emstorschule" ist Bestandteil der Abteilung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Kindertagespflegegeld

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Kindertagespflegeperson hat einen Betreuungsvertrag mit den Kindeseltern abgeschlossen. Die Kindertagespflegeperson hat eine gültige Pflegeerlaubnis Kindertagespflege.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch - 8. Buch - Kinder und Jugendhilfe (§§ 22 bis 24) Kinderbildungsgesetz NRW (§§ 21 bis 24)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Kindertagespflegeperson stellt den Antrag auf Kindertagespflege frühzeitig, aber unbedingt vor dem Betreuungsbeginn bei der Stadt. Die Kindeseltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die vereinbarten Betreuungszeiten auf dem Antrag. Der Antrag auf Kindertagespflegegeld wird von der Stadt geprüft und darüber entschieden.Die Kindertagespflegeperson erhält von der Stadt einen Bescheid über das gewährte Kindertagespflegegeld. Ändern sich die Voraussetzung für die Gewährung des Kindertagespflegegeldes, teilt die Kindertagespflegeperson dies der Stadt unverzüglich mit, und die Gewährung wird entsprechend angepasst.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Kindertagespflegegeld ist von der Kindertagespflegeperson vor Beginn der Kinderbetreuung bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück, im Regelfall bis spätestens zwei Wochen vor Betreuungsbeginn zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt frühestens ab Antragseingang bei der Stadt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einzelfallabhängig; die Entscheidung über den Antrag auf Kindertagespflege soll vor dem Betreuungsbeginn erfolgen.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Krippe, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, Hort, Kinderkrippe, KITA, Kindergarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English