Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Kindertagespflege ist ein alternatives gleichberechtigtes Angebot zu den Kindertageseinrichtungen. In Bielefeld arbeiten ca. 200 Kindertagespflegepersonen, die in der Regel alleine zu Hause, teils aber auch zu zweit in angemieteten Räumen betreuen. Alle Kindertagespflegepersonen müssen über eine entsprechende Pflegeerlaubnis des Jugendamtes verfügen und werden von dort aus regelmäßig besucht und beraten. Die Kosten für die Betreuung werden auf Antrag von der Stadt Bielefeld übernommen. Die Eltern zahlen entsprechend ihres Einkommens einen gestaffelten Elternbeitrag an die Stadt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien der Kindertagespflege und dem Info-Ordner Kindertagespflege.

    Online-Dienst

    Betreuungsplatz für Kinder in einer Kindertagespflege

    ID: L100002_122697164

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- Geschäftsbereich Verwaltung Abteilung Finanzierung Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege Team Kindertagespflege

    Beschreibung

    Amt für Jugend und Familie -Jugendamt-Geschäftsbereich VerwaltungAbteilung Finanzierung Kindertagesbetreuung, KindertagespflegeTeam Kindertagespflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-2021

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: jugendamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Kindertagespflege Merkblatt zum Antrag auf Kindertagespflege Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis Verbindliche Erklärung der Eltern bei Beanspruchung eines 40- oder 45-Stunden Platzes

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Kindertagespflege kann jeder in Anspruch nehmen, der einen entsprechenden Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson abschließt. Die Kosten für die Betreuung werden auf Antrag von der Stadt Bielefeld übernommen. Die Höhe des Elternbeitrags der Eltern richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eltern wenden sich direkt an eine anerkannte Kindertagespflegeperson ihrer Wahl. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Kindertagespflegeplatz über das Online-Portal Little Bird zu suchen. Informationen zur Portalanleitung Die Eltern können sich alternativ an eine der genannten Vermittlungsstellen (AWO oder Von-Laer-Stiftung) wenden. Dort ist auch eine Beratung möglich. Der Betreuungsvertrag wird immer zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson geschlossen. Für die Kostenübernahme müssen die Eltern vor Betreuungsbeginn einen Antrag beim Jugendamt stellen. Der ausgefüllte Antrag sowie die gegebenenfalls notwendigen Nachweise, können per Post, Fax oder per E-Mail übermittelt werden. Zur Antragstellung für mehr als 35 Wochenstunden sind folgende Unterlagen zusätzlich zum Antrag erforderlich: Die verbindliche Erklärung der Eltern bei Beanspruchung eines 40- oder 45-Stunden Platzes Aktuelle Nachweise Ihrer Arbeitgeber mit Stundenzahl oder den Nachweis über ein Studium, eine Ausbildung, ein Praktikum, Sprachkurs, die selbstständige Tätigkeit usw. Für Studierende reicht die Semesterbescheinigung aus. Soll ein Kind betreut werden, das das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen die Eltern einen begründeten Antrag beim Jugendamt stellen. Unabhängig vom gewünschten Betreuungsumfang ist es erforderlich, dass die Eltern ihren Bedarf nachweisen (Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung, Nachweis über ein Studium, eine Ausbildung, ein Praktikum, eine selbstständige Tätigkeit etc.)

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Krippe, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, Hort, Kinderkrippe, KITA, Kindergarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English