Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kindertagespflege Kindertagespflege kann an folgenden Orten geleistet werden: im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Personensorgeberechtigten und in anderen geeigneten Räumen, einschließlich Räumen von Kindertageseinrichtungen. Eignung und Voraussetzungen Die Kindertagespflegepersonen müssen über eine Eignung verfügen, z.B. über persönliche und fachliche Kompetenz und Kooperationsbereitschaft. Zudem müssen Kindestagespflegepersonen für ihre Aufgabe qualifiziert sein. Die Qualifizierung folgt den Standards, die das zuständige Jugendamt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben festlegt. Es müssen kindgerechte Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kindertagespflege wird nach einer eigenen pädagogischen Konzeption der jeweiligen Kindertagespflegestelle durchgeführt. Die Inhalte der Konzeption sind gesetzlich festgelegt. Für die Betreuung von Kindern bedarf es einer Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut werden. Erlaubnis Die Erlaubnis wird über das Jugendamt erteilt, in dessen Bereich die Kindertagespflege ausgeübt wird.. Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege ist nicht erforderlich, wenn die Betreuung im Haushalt der Eltern des Tageskindes erfolgt, die wöchentliche Gesamtbetreuungszeit einer Kindertagespflegeperson weniger als 15 Stunden beträgt oder Kinder unentgeltlich betreut werden. Bedarfsmeldung für eine Kinderbetreuung im Elternportal Little Bird Die Anmeldung für die Kindertagespflege erfolgt über das Elternportal "Little Bird" und kann 9 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn bereits getätigt werden: www.little-bird.deEine einmalige Registrierung im Elternportal ist Voraussetzung, um eine Anfrage für einen Betreuungsplatz stellen zu können. Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, "Stadt Bad Honnef Kindertagespflege" auszuwählen und somit ihre Anfrage für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege zu stellen. Nach erfolgreicher Registrierung und Speicherung der Anfrage erhalten die Erziehungsberechtigten eine Bestätigung per Mail oder Post, mit der Bitte Kontakt zur zuständigen Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Bad Honnef aufzunehmen.

    Online-Dienst

    Förderung Kindertagespflege

    ID: L100002_122625404

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzung der Kindertagespflege Eignung der Kindertagespflegeperson (persönliche Kompetenz, fachliche Kompetenz, Kooperationsbereitschaft, sonstige Kriterien), ErweitertesFührungszeugnis (auch für die Familienmitglieder - ab 14 Jahre - der Kindertagespflegeperson), Qualifizierung der Kindertagespflegeperson (Qualifizierungsstandards, Erste-Hilfe-Kurse, Fort- und Weiterbildungen, Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), Kindgerechte Räumlichkeiten, Pädagogische Konzeption der Kindertagespflege, Bedingungen zur Tierhaltung in der Kindertagespflege. Erlaubnis Für die Betreuung von Kindern bedarf es einer Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 22 ff Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch -

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Krippe, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, Hort, Kinderkrippe, KITA, Kindergarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English