Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle
Sie suchen eine Kindertagespflegeperson? Im Zeichen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden flexible Betreuungsangebote für Kinder immer wichtiger. Die Kindertagespflege ist seit vielen Jahren eine anerkannte und bewährte Betreuungsform vor allem für Kinder unter drei Jahren. Die Betreuungsform der Kindertagespflege bietet eine flexible und passgenaue Betreuung, Versorgung und Förderung von Kindern im familiären bzw. familiennahen Umfeld im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten. Die Kindertagespflege ist mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf Betreuung und Förderung in der Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte. Dies bedeutet, dass Eltern die Möglichkeit haben, selber zu entscheiden, ob sie ihr Kind von einer Tagespflegeperson oder in einer Kindertagesstätte betreuen lassen. Eltern, deren Kinder das erste Lebensjahr vollendet haben, haben ab einem Betreuungsbedarf von mindestens 15 Stunden/Woche und länger als drei Monate, einen Anspruch auf öffentliche Förderung ihrer Kinder in der Kindertagespflege. Grundlage hierzu ist der § 24 SGB VIII und die aktuelle Kinderfördersatzung der Stadt Eschweiler. Nach § 24 Abs. 1 SGB VIII haben Kinder unter einem Jahr einen Anspruch auf Förderung in der Kindertagespflege, wenn der Bedarf nachgewiesen werden kann. Die Kindertagespflege kann ebenfalls als ergänzende Betreuungsform zu Schule und Kindergarten (mind. 10 Stunden/Woche) genutzt werden, sogenannte Randzeitenbetreuung. Das Angebot der Kindertagespflege ist geeignet für Kinder von 0 - 14 Jahren, insbesondere aber für Kinder unter drei Jahren. Das Jugendamt berät und unterstützt Eltern, die eine Kindertagespflegeperson für ihr Kind suchen. Eltern, die sich über das Angebot der Kindertagespflege in Eschweiler informieren wollen, können sich an die unten angeführten Ansprechpartnerinnen der Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes wenden. Vorgehensweise: Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen, einen Beratungstermin wahrnehmen und Ihren Bedarf in Kivan registrieren Selbstständig Kontakt mit einer Kindertagespflegeperson herstellen Liste der Tagespflegepersonen in Eschweiler (siehe Downloadbereich) Betreuungsvertrag mit der von Ihnen gewählten Tagespflegeperson abschließen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege beim zuständigen Jugendamt stellen Antrag auf Kindertagespflege (siehe Downloadbereich) Folgende Unterlagen benötigen Sie, um einen Antrag zu stellen: Antrag auf Förderung in Kindertagespflege (siehe Downloadbereich) Nachweis der Masernschutzimpfung (Im Bereich der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII müssen alle Kinder, die eine Kindertagespflegestelle ab dem ersten Lebenjahr besuchen, gemäß Masernschutzgesetz geimpft sein). Sie möchten Kindertagespflegeperson werden? Kindertagespflege ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die ein fundiertes Wissen in Bezug auf Kinder, deren Entwicklung, Versorgung, altersgemäße Betreuung und Förderung voraussetzt. Neben der umfassenden Betreuung der anvertrauten Kinder sind auch Kompetenzen in Zusammenarbeit mit den Eltern und Institutionen wie z. B. Kindergarten/Schule und Jugendamt erforderlich. Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Person, die länger als drei Monate ein oder mehrere (fremde) Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt, außerhalb der Räumlichkeiten der Erziehungsberechtigten betreuen will, eine Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt (Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII) benötigt. Folgende Voraussetzungen sollten Sie als Kindertagespflegeperson mitbringen: Mindestalter 21 Jahre Hauptschulabschluss, Klasse 10, bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung eine positive Grundhaltung zu Kindern und Freude im Umgang mit Kindern Beachtung des Rechts des Kindes auf gewaltfreie Erziehung Interesse an der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Erziehungsstilen, Lebenssituationen und Lebensentwürfen Offenheit zum Austausch und zur Zusammenarbeit mit anderen Menschen gute Deutschkenntnisse, um die Kommunikation und sozialen Anforderungen zu erfüllen und um die Förderung der sprachlichen Entwicklung der Kinder zu gewährleisten Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen Lernfähigkeit und Lernbereitschaft Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit Konflikten, Kritik- und Reflexionsfähigkeit Fähigkeit im Umgang mit Stresssituationen Verschwiegenheit gegenüber Dritten (Schweigepflicht) Physische und psychische Belastbarkeit und emotionale Stabilität Organisationskompetenz (Haushaltsführung, Zeitmanagement, Tagesstruktur etc.) 6 Schritte zu Kindertagespflegeperson: Schritt: Kontaktaufnahme mit der Fachberatung KindertagespflegeIn einem persönlichen Beratungsgespräch werden die Inhalte der Informationsveranstaltung vertieft und auf die individuelle Lebenssituation des/der Bewerber/in ausgerichtet. Themen sind: Motivation für diese Tätigkeit, Erfahrungen im Umgang mit Kindern, Erziehungsvorstellungen, die eigene familiäre Situation sowie Vorstellungen zum Betreuungsangebot. Schritt: BewerbungDer/die Interessent/in bewirbt sich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (siehe unten) Schritt: HausbesuchFür die Tätigkeit als Tagespflegeperson werden geeignete Räumlichkeiten vorausgesetzt. Beim Hausbesuch werden die Mitarbeiter der Fachberatung Kindertagespflege auf Kriterien wie Platz, Ausstattung und Kindersicherheit, der für die Tagespflege vorgesehenen Räumlichkeiten, achten. Schritt: Qualifizierung für KindertagespflegepersonenEin 300 Unterrichtsstunden umfassender Qualifizierungskurs bereitet auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson vor. Der Kurs orientiert sich in Inhalt und Umfang an den Richtlinien des Deutschen Jugendinstitutes (DJI). Der Kurs beinhaltet nach 160 Unterrichtseinheiten eine Zwischenprüfung, die den Teilnehmer zur vorläufigen Aufnahme der Tätigkeit berechtigt. Die übrigen 140 Unterrichtseinheiten können berufsbegleitend absolviert werden und münden in eine Abschlussprüfung in Form einer schriftlichen Hausarbeit sowie einem Fachgespräch. Es werden Themen wie die Entwicklung des Kindes, Förderungs- und Bildungsmöglichkeiten, Kooperation mit den Eltern, Erste Hilfe am Säugling und Kleinkind usw. bearbeitet. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, welches Voraussetzung zur Erteilung der Pflegeerlaubnis ist. Schritt: Vor Aufnahme der Tätigkeit ist ein 2. Hausbesuch von nöten. Die Räumlichkeiten werden nochmals überprüft. Schritt: Erteilung der PflegeerlaubnisNach abschließender Prüfung der Unterlagen erteilt das Jugendamt der Stadt Eschweiler die Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 43 SGB VIII. Bewerbungsunterlagen Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihre Bewerbung: Bewerbungsanschreiben Motivationsschreiben Bewerbungsbogen Tabellarischer Lebenslauf Lichtbild Zeugnisse 2. zusätzlich zur Erteilung der Pflegeerlaubnis: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hausarztes (Gesundheitsnachweis) Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG (von allen volljährigen Personen im Haushalt) Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson auf der Grundlage des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts (DJI) Haftpflichtversicherung in der die Tätigkeit als Tagespflegeperson abgedeckt ist BGW Mitgliedschaft (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)