Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf - von mindestens 15 Stunden bis maximal 45 Stunden in der Woche. Kindertagespflege umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Voraussetzung für die Vermittlung und Förderung durch das Jugendamt ist das Vorliegen einer gültigen Pflegeerlaubnis und entsprechenden Qualifizierung der Kindertagespflege-person, sowie geeignete und kindgerechte Räumlichkeiten. Die Fachberatung Kindertagespflege berät Eltern und Kindertagespflegepersonen und unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegestelle. Wenn die Eltern eine geeignete Kindertagespflegestelle gefunden haben, stellen sie im Jugendamt einen "Förderantrag Kindertagespflege". Die Kosten der Kindertagespflege sind abhängig vom Einkommen der Eltern und dem gewünschten Betreuungsumfang und -bei gleichem Umfang im u3-Bereich- identisch mit den Kosten in einer Kindertageseinrichtung.

    Online-Dienst

    Kindertagespflege

    ID: L100002_123353391

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Löhne

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Bünder Straße 14

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51.5 Kindertagesbetreuungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auch wenn Sie die Möglichkeit des Online-Antrages "Kindertagespflege" im Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) nutzen, empfehlen wir Ihnen ein vorheriges persönliches Beratungsgespräch im Löhner Jugendamt. Für dieses Beratungsgespräch und/oder eine Antragstellung vor Ort wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist; siehe Kontaktdaten in der rechten Spalte. In diesem Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen, die teilweise auch von den im WSP.NRW genannten Informationen abweichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tagesvater, Tagesmutter, Kinder, Kinderbetreuung, Kind, Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de