Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises ist im Bereich der Kindertagesbetreuung für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck zuständig. Die Städte im Kreisgebiet haben eigene Jugendämter. Zur Betreuung Ihres Kindes können Sie, alternativ oder ergänzend zu den Tageseinrichtungen für Kinder, auch die Kindertagespflege nutzen. Die Kindertagespflege bietet Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung. Dabei können die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes besonders berücksichtigt werden. Zudem stellt die Kindertagespflege für Kleinkinder einen sanften Einstieg in den Betreuungsalltag dar. Grundsätzlich werden die Betreuungszeiten zwischen den Eltern und den Kindertagespflegepersonen flexibel ausgehandelt. Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises fördert die Betreuung von Kindern bei einer anerkannten Kindertagespflegeperson. Einen Förderantrag können Sie beim Jugendamt online über das Service-Portal stellen. Die Eltern bezahlen einen einkommensabhängigen Elternbeitrag. Wenn Sie noch keinen Platz bei einer Kindertagesperson gefunden haben, sich aber eine solche Betreuung für Ihr Kind wünschen, können Sie Ihr Kind über das KitaPortal des Rhein-Sieg-Kreis (kitaportal-rhein-sieg-kreis.de) online für einen Kindertagespflegeplatz anmelden. Ihre Anmeldung wird dann an die regionalen Vermittlungsstellen weitergeleitet. Die Kontaktmöglichkeiten zu den regionalen Vermittlungsstellen finden Sie unter Links und Downloads.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    ID: L100002_123909414

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Öffnungszeiten

    ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr, 13:45 Uhr - 16:00 UhrFreitag 08:30 Uhr - 12:30 UhrTelefonische ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr, 13:45 Uhr - 16:00 UhrFreitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 133395

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Förderungen der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege sowie den Besuch von Kindertageseinrichtungen für Kinder.

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die finanzielle Förderung in der Kindertagespflege und die zu leistenden Elternbeiträge richten sich nach der Satzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tagesvater, Tagesmutter, Kinder, Kinderbetreuung, Kind, Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de