Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales vermittelt auf Wunsch für Kinder im Alter von 4 Monaten bis 14 Jahren geeignete Kindertagespflegepersonen, die die Betreuung eines oder mehrerer Kinder in einer sehr individuellen Form übernehmen. Für die Vermittlung einer Kindertagespflegeperson muss ein Betreuungsaufwand von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich für mindestens 3 Monate vorliegen. Absolute Ausnahme von dieser Regelung mit kürzeren Betreuungsphasen bieten hier nur die so genannten Randbetreuungszeiten. Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine solche Pflegeerlaubnis erteilt werden kann sowie zur Höhe der Geldleistung, die Kindertagespflegepersonen gewährt wird, empfehlen wir eine persönliche Kontaktaufnahme. Benötigte Unterlagen:Bedarfsanzeige zur Kindertagespflege

    Online-Dienst

    Kindertagespflege: Beratung rund um das Thema Kindertagespflege, Erteilung Pflegerlaubnis, Vermittlung von Kindertagespflegepersonen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Erkelenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tagesvater, Tagesmutter, Kinder, Kinderbetreuung, Kind, Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de