Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kindertagespflege Kindertagespflege stellt ein Angebot der Jugendhilfe zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern dar. Die Betreuung erfolgt kontinuierlich in einer familienähnlichen Situation durch Personen (Tagespflegepersonen), die regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum den Erziehungsauftrag für die Eltern übernehmen. Das Betreuungsangebot zielt insbesondere auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, kann jedoch bei Bedarf auch bis zum fünften Lebensjahr erweitert werden. Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege wird von den Eltern nach Maßgabe des bestehenden Satzungsrechts ein monatlicher Elternbeitrag erhoben. Die Förderung durch das Jugendamt umfasst: Bedarfsermittlung im Elternportal KIVAN zur Vermittlung des Kindes in eine geeignete Kindertagespflege Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Tagespflegeperson Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 43 SGB VIII Kita Platz In der Stadt Herzogenrath gibt es 24 Kindertageseinrichtungen. Fünf der Kindertageseinrichtungen befinden sich in städtischer Trägerschaft: In Merkstein: Kita "Am Wasserturm" Kita "Zum Nordstern" In Herzogenrath Mitte (Straß): Kita "Villa Kunterbunt" In Kohlscheid: Kita "Altes Zollhaus" Kita "Safari" Das Betreuungsangebot richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung. Die Kitas "Am Wasserturm", "Zum Nordstern" und "Safari" haben eine Nestgruppe für Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensmonat. Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsangebotes in der Kita wird von den Eltern nach Maßgabe des bestehenden Satzungsrechts ein monatlicher Elternbeitrag erhoben. Für einen Platz in der Kindertagespflege ist eine Bedarfsmeldung über das Onlineelternportal KIVAN erforderlich. Das Elternportal erreichen Sie unter Kivan - Elternportal (herzogenrath.meinkitaplatz.de). Gesprächstermine mit der zuständigen Fachberatung können nach Absprache vereinbart werden.

    Online-Dienst

    Kindertagesbetreuung/Kindertagespflege

    ID: L100002_123163902

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltung Abt. 51.1 - A 51 Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt - A 51

    Beschreibung

    Amt 51 Am 01.01.1993 gründete die Stadt Herzogenrath ein eigenes Jugendamt Amtsleiterin ist Frau Sandra SchneiderwindAufgabenprofil des Jugendamtes: Förderung von jungen Menschen und Familien Sozialpädagogische Dienste Rechtliche Verfahrenshilfen und wirtschaftliche Dienste Kindertagesbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tagesvater, Tagesmutter, Kinder, Kinderbetreuung, Kind, Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de