Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

    Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des Landesjugendamtes, die vom jeweiligen Träger der Einrichtung beantragt werden muss. 

    Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.

    Voraussetzung ist unter anderem, dass

    • die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte gesichert ist
    • das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist, insbesondere durch
      • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
      • ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.

    Die Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ohne erteilte Betriebserlaubnis ist nicht möglich. Ein nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu einer verspäteten Eröffnung der Tageseinrichtung

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Kindertagespflegeperson können Sie bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreuen. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund zur Großtagespflege zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder länger als drei Monate gegen Entgelt, außerhalb der Wohnung der Kinder, während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.

    Online-Dienst

    Kindertagespflege (Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit)

    ID: L100002_123059290

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Frühkindliche Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Freiheit 23

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-0

    E-Mail: jugend@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument
    • Stellungnahme des Jugendamtes mit der entsprechenden Platzzuweisung
    • Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII: Eine pädagogische Konzeption ist Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Sie sollte als Grundlage das Leitbild des Trägers als auch die (strukturellen) Rahmenbedingungen der Einrichtung wiedergeben. Zudem beschreibt sie die inhaltlich-fachliche Ausrichtung und bietet damit Anlass und Grundlage für die fachliche Weiterentwicklung.
    • Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB VIII (entbehrlich, wenn im Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII auf besondere Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen abgestellt wird)
    • Angaben zum Raumprogramm (Beschreibung der räumlichen Situation und vermaßte Grundrisse der Räume, Gebäudeschnitt mit Nutzungskonzept, sowie ein Lageplan des Gebäudes)
    • Wirtschaftsplan (bei privat-gewerblichen Trägern)
    • Genehmigung der Nutzungsänderung durch die zuständige Bauaufsicht inklusive Brandschutzkonzept

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 1. ein Ausweisdokument, 2. eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (aktuell), 3. ein Impfausweis/Nachweis über die Immunität gegen Masern, 4. ein Bundeszentralregisterauszug (Belegart OE) bzw. erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZAG (nicht älter als drei Monate), 5. ein aktueller Kurzlebenslauf, 6. ein Nachweis über Bildungsmaßnahmen (Zertifikate QHB 160 + 140 UE, kommunal unterschiedlich), 7. ein Nachweis "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern" (aktuell), 8. ein Nachweis über die absolvierte Hygieneschulung, 9. ggf. ein Sprachzertifikat für die deutsche Sprache auf dem Niveau B2, 10. ggf. ein Ausbildungsnachweis zum/zur Erzieher*in oder vergleichbare Qualifikation, 11. ggf. der Mietvertrag, 12. die pädagogische Konzeption, Inhalte sollten sein: a) Rahmenbedingungen, b) Vorstellung der Kindertagespflegeperson, c) Familienstrukturen, d) Betreuungsräume (Lage, Räume, Ausstattung), e) Pädagogische Arbeit (Mein Bild vom Kind, Erziehungsstil, Ziele der pädagogischen Arbeit, Bildung und Förderung, Dokumentation und Begleitung der Entwicklung, Gesundheitserziehung), f) Ziele und Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern (Eingewöhnung, Reinlichkeitserziehung, Urlaub, Vertretungsregelungen), g) Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen, h) Ernährung, i) exemplarischer Tagesablauf, j) Fazit, k) Literaturverzeichnis.

    Voraussetzungen

    Die Erteilung einer Betriebserlaubnis setzt voraus, dass der Träger das Wohl der Kinder und Jugendlichen und ihre Betreuung gewährleistet durch:

    • bauliche,
    • personelle,
    • sowie pädagogisch-fachliche Mindeststandards.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    1. Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Kindertagespflegeperson geeignet. 2. Sie zeichnen sich aus durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen. 3. Sie haben an einer Bildungsmaßnahme nach dem Qualifizierungshandbuch für Kindertagespflege (QHB) teilgenommen. Die Anzahl an notwendigen Unterrichtsstunden kann je nach Kommune variieren. 4. Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Kindertagespflegepersonen. 5. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen (z.B. als pädagogische Fachkraft) nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich. 6. Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot. Das Wohl des Tagespflegekindes als auch der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben, muss gewährleistet sein. 7. Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ggf. weitere Satzungen und Richtlinien der jeweiligen Kommune

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Fachberater des Landesjugendamts beraten den Träger zu den Einzelheiten zur Betriebserlaubnis. Sie prüfen vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.
    • Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung und Bescheiderteilung durch das Landesjugendamt.

    Fristen

    Keine

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang des Antrags im Landesjugendamt kann im Regelfall nach einer Bearbeitungszeit von circa drei Wochen eine Betriebserlaubnis erteilt werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Die Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ohne erteilte Betriebserlaubnis ist nicht möglich. Ein nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu einer verspäteten Eröffnung der Tageseinrichtung.

    Die im Antrag dargelegten Personalstunden müssen der personellen Mindestbesetzung entsprechen. Diese personelle Mindestbesetzung ist stets zu sichern.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtung, Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertag, Kindergärten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English