Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

    Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des Landesjugendamtes, die vom jeweiligen Träger der Einrichtung beantragt werden muss. 

    Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.

    Voraussetzung ist unter anderem, dass

    • die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte gesichert ist
    • das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist, insbesondere durch
      • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
      • ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.

    Die Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ohne erteilte Betriebserlaubnis ist nicht möglich. Ein nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu einer verspäteten Eröffnung der Tageseinrichtung

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten "stehenden Gewerbe") beginnen. Dies ist der Fall bei: Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung, Neuerrichtung einer Zweigniederlassung, Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle, Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht, Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG, Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden), Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland

    Online-Dienst

    Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen für Reg.-Bez. Köln

    ID: L100002_121600386

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland

    Adresse

    Postanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Fax: Nicht vorhanden

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument
    • Stellungnahme des Jugendamtes mit der entsprechenden Platzzuweisung
    • Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII: Eine pädagogische Konzeption ist Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Sie sollte als Grundlage das Leitbild des Trägers als auch die (strukturellen) Rahmenbedingungen der Einrichtung wiedergeben. Zudem beschreibt sie die inhaltlich-fachliche Ausrichtung und bietet damit Anlass und Grundlage für die fachliche Weiterentwicklung.
    • Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB VIII (entbehrlich, wenn im Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII auf besondere Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen abgestellt wird)
    • Angaben zum Raumprogramm (Beschreibung der räumlichen Situation und vermaßte Grundrisse der Räume, Gebäudeschnitt mit Nutzungskonzept, sowie ein Lageplan des Gebäudes)
    • Wirtschaftsplan (bei privat-gewerblichen Trägern)
    • Genehmigung der Nutzungsänderung durch die zuständige Bauaufsicht inklusive Brandschutzkonzept

    Voraussetzungen

    Die Erteilung einer Betriebserlaubnis setzt voraus, dass der Träger das Wohl der Kinder und Jugendlichen und ihre Betreuung gewährleistet durch:

    • bauliche,
    • personelle,
    • sowie pädagogisch-fachliche Mindeststandards.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Fachberater des Landesjugendamts beraten den Träger zu den Einzelheiten zur Betriebserlaubnis. Sie prüfen vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.
    • Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung und Bescheiderteilung durch das Landesjugendamt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang des Antrags im Landesjugendamt kann im Regelfall nach einer Bearbeitungszeit von circa drei Wochen eine Betriebserlaubnis erteilt werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Die Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ohne erteilte Betriebserlaubnis ist nicht möglich. Ein nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu einer verspäteten Eröffnung der Tageseinrichtung.

    Die im Antrag dargelegten Personalstunden müssen der personellen Mindestbesetzung entsprechen. Diese personelle Mindestbesetzung ist stets zu sichern.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtung, Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertag, Kindergärten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English