Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. eine Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür müssen Sie zunächst einen Untersuchungsberechtigungsschein bei der Gemeinde beantragen. Zusätzlich erhalten Sie einen Erhebungsbogen. Die Unterlagen müssen Sie zur Untersuchung beim Arzt mitbringen und diesem übergeben.

    Durch die Erstuntersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein.

    Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie sich einer ersten Nachuntersuchung unterziehen und die Bescheinigung hierüber erneut Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis Sie 18 Jahre alt sind (weitere Nachuntersuchungen).

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und Ihrem Arzt aushändigen, damit dieser  die Untersuchungskostenerstattet bekommt.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Untersuchungsberechtigungsschein online erstellenAb sofort bietet Ihnen die Stadt Dortmund einen neuen Online-Dienst an. Sie können sich ganz einfach online Ihren Untersuchungsberechtigungsschein erstellen. Hierfür benötigen Sie nur Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und die AusweisApp2. Sollten Sie trotzdem lieber persönlich bei den Bürgerdiensten vorbeikommen wollen, können Sie sich selbstverständlich auch einen Termin hierfür buchen. Wählen Sie dafür in der Terminbuchung "Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugangelegenheiten" aus. Den Service "Untersuchungsberechtigungsschein" finden Sie unter dem Punkt "Express-Schalter Einwohnermeldeangelegenheiten".Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr parat haben, können Sie sich online eine neue PIN über den PIN-Rücksetzbrief beschaffen oder Ihre PIN kostenlos bei den Bürgerdiensten zurücksetzen lassen.Allgemeine Informationen Wichtig, wenn eine minderjährige Person zum Beispiel eine Ausbildung beginnen möchte.Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u. a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher.Jugendliche erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein für die vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen. Dieser Schein berechtigt zu einer kostenlosen Untersuchung.Mögliche Untersuchungsberechtigungsscheine Erstuntersuchung, d.h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme (§ 32 Abs. 1 JArbSchG).Nachuntersuchungen, d.h. Untersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres (§ 33 Abs. 1 und 34 JArbSchG).Außerordentliche Nachuntersuchungen, d.h. für unabhängig von der regelmäßigen Nachuntersuchung vom Arzt zusätzlich angeordnete Nachuntersuchungen (§ 35 Abs. 1 JArbSchG).Untersuchungen auf Veranlassung der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Bergämter (§ 42 JArbSchG).Voraussetzungen Die*der Jugendliche darf am Tag des Beginns der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Hauptwohnung der*des Jugendlichen liegt im Gebiet der Stadt Dortmund.Oder - bei im Ausland lebenden Jugendlichen: Der Beschäftigungsort liegt in Dortmund.Ablauf Untersuchungsberechtigungsscheine werden grundsätzlich den Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) ausgehändigtGleichzeitig wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Er ist vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) auszufüllen und zu unterschreiben.Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. Der Arzt kann frei gewählt werden.In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.Mehrfachausgaben sind jedoch möglich, wenn die Erstuntersuchung bereits erfolgte, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen wurde oderbei einem Wechsel des Arbeitgebers die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt oderder Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.

    Online-Dienst

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    ID: L100002_123928377

    Online erledigen

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-26555

    Fax: +49 231 50-26555

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

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    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-29831

    Fax: +49 231 50-29831

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-luetgendortmund@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

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    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-scharnhorst@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltung Brackel - Bürgerdienste Brackel

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    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13331

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-Kfz

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    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

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    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund- Bezirksverwaltung Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: bvst-mengede@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-eving@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, die Sie benötigen:

    • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

    Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
    • Erhebungsbogen

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragung online:

    Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

    Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

    Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

    Ärztliche Untersuchung:

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

    Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausstellung erfolgt sofort.

    Kosten

    Keine

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Azubis, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ausbildung, Untersuchungsberechtigungsschein, Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Azubis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de