Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
Hinweise für Bad Driburg: Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. eine Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür müssen Sie zunächst einen Untersuchungsberechtigungsschein bei der Gemeinde beantragen. Zusätzlich erhalten Sie einen Erhebungsbogen. Die Unterlagen müssen Sie zur Untersuchung beim Arzt mitbringen und diesem übergeben.
Durch die Erstuntersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein.
Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie sich einer ersten Nachuntersuchung unterziehen und die Bescheinigung hierüber erneut Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis Sie 18 Jahre alt sind (weitere Nachuntersuchungen).
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und Ihrem Arzt aushändigen, damit dieser die Untersuchungskostenerstattet bekommt.
Hinweise für Bad Driburg: Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahren, die in das Berufsleben einsteigen, müssen sich vor Beginn der Beschäftigung einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Durch die Erstuntersuchung soll verhindert werden, dass sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden.
Für die Untersuchung benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, der in der Regel online beantragt werden soll. Nur im Ausnahmefall, kann eine persönliche Antragstellung im Bürgerservice erfolgen. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Für die Untersuchung haben Sie die freie Arztwahl.
Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen für Bad Driburg, Stadt
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
BürgerService
Adresse
Postanschrift
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 14.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 14.00 Uhr Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05253 88 1088
E-Mail: ewo@bad-driburg.de
BürgerService
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Hausanschrift
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Montag: 8.00 - 14.00 UhrDienstag: 8.00 - 16.00 UhrMittwoch: 8.00 - 14.00 UhrDonnerstag: 7.30 - 18.00 UhrFreitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05253 88 1088
E-Mail: ewo@bad-driburg.de
erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die Sie benötigen:
- ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
- Erhebungsbogen
Hinweise für Bad Driburg: Untersuchungsberechtigungsschein
Unterlagen, die Sie benötigen:
- ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
- Erhebungsbogen
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Hinweise für Bad Driburg: Untersuchungsberechtigungsschein
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Rechtsgrundlage(n)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung JArbSchUV
- Gemeinsamer Runderlass - Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Hinweise für Bad Driburg: Untersuchungsberechtigungsschein
Verfahrensablauf
Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins
Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Hinweise für Bad Driburg: Untersuchungsberechtigungsschein
Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins
Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Fristen
Hinweise für Bad Driburg: Untersuchungsberechtigungsschein
Kosten
Hinweise für Bad Driburg: Untersuchungsberechtigungsschein
Eine Gebühr entsteht bei der Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins nicht.
Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.
Hinweise für Bad Driburg: Untersuchungsberechtigungsschein
Online Antragstellung:
Online-Antrag unter: "Untersuchungsberechtigungsschein.de"
Anmeldung über Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises
Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) inklusive der sogenannten UBS-ID sowie den Erhebungsbogen. Zur Vorlage in Ihrer Arztpraxis, können Sie beide Dokumente speichern und auf Wunsch ausdrucken. Zeigen Sie in der Praxis Ihre UBS-ID vor und bringen Sie auf Wunsch auch die Dokumente zur Untersuchung mit.
Persönliche Antragstellung:
gültiges Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Bei persönlicher Vorsprache können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen in der Regel sofort mitnehmen.
Eine formlose Beantragung per E-Mail ist nicht möglich.
Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023
Stichwörter
Azubis, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ausbildung, Untersuchungsberechtigungsschein, Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Azubis