Ausländerjugendfalknerjagdschein Ersatz

    Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

    Wenn Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Sollte Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein: Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden) Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG) Mindestalter 16 Jahre Charakterliche und körperliche Eignung

    Online-Dienst

    Jagdschein

    ID: L100002_125898146

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular Personalausweis Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden) Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein Bei Neuausstellung: Prüfungszeugnis der Jägerprüfung und Lichtbild

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
    • Verlust des Ausländerjugendfalknerjagdscheins

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) § 16 BJagdG

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendfalknerjagdschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ersatzdokument, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdlizenz, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerei, Jagen, Beize, Ersatz, Beizjagd, Jägerschein, Jagdschein, Falknerei, Jäger, Jagderlaubnis, Jagd

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de