Ausländerjugendfalknerjagdschein Änderung

    Ausländerjugendfalknerjagdschein ändern lassen

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Ausländerjugendfalknerjagdschein eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein: Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden) Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG) Mindestalter 16 Jahre Charakterliche und körperliche Eignung

    Online-Dienst

    Jagdschein

    ID: L100002_125900503

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Die Änderung lassen Sie von der Behörde vornehmen, die den Jagdschein erteilt hat.

    Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegt haben, müssen Sie sich hingegen an die für den neuen Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde wenden.

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein
    • Falknerjagdschein

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular Personalausweis Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden) Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein Bei Neuausstellung: Prüfungszeugnis der Jägerprüfung und Lichtbild

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
    • Änderung von Namen oder Wohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) § 16 BJagdG

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Heirat, Namensänderung, Falknerei, Jagd, Jagen, Beize, Geburtsname, Jagdpatent, Jäger, Jagdkarte, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdschein, Jagderlaubnis, Jägerschein, Hauptwohnsitz, Jägerei, Umzug, Beizjagd, Jagdwesen, Eheschließung, Jagdlizenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de