Ausländerjugendfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

    Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie als jugendlicher Ausländer in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjugendfalknerjagdschein mit sich führen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, kann Ihnen nur ein Ausländerjugendfalknerjagdschein und Ausländerjugendjagdscheinn erteilt werden. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein für Ausländer beantragen.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde erteilt.

    Online-Dienst

    Jagdscheine

    ID: L100002_124773533

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Die Tagesjagdscheine für Ausländer beantragen Sie bei der unteren Jagdbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Beizjagd überwiegend ausüben möchten.

    Ansprechpartner

    StädteRegion Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Naturschutz, Landschaftspflege, Jagd und Fischerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • in den letzten drei Jahren erteitlter Jagdschein des Heimatlandes
    • in den letzten drei Jahren erteitlter Falknerjagdschein des Heimatlandes
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorzulegen sind der Antrag, die Versicherungsbestätigung, eine SEPA-Lastschrift, der Jagdschein (bei Verlängerungen) sowie bei Erstausstellungen ein Lichtbild und das Prüfungszeugnis. Bitte senden Sie die Unterlagen vornehmlich auf dem Postweg zu. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den amtlichen Briefkasten am Haus der Städteregion Aachen, Zollernstraße 10, einwerfen oder an der dortigen Information abgeben. Die Rücksendung des Jagdscheines erfolgt dann per Post.

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • Nachweis der Eignung zur ordnungsgemäßen Jagdausübung
    • bestandene Falknerprüfung
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 7 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

    Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beize, Jägerei, Jagd, Falknerei, Jäger, Jägerschein, Beizjagd, Jagdlizenz, Jagderlaubnis, Jagdpatent, Jagen, Jagdkarte, Jagdschein, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de