Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie als Ausländer in Deutschland die sogenannte Beizjagd ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerfalknerjagdschein mit sich führen.
Beschreibung
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falkner- und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Jahresjagdscheine für Ausländer beantragen.
Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Jagdscheine
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständigkeit
Die untere Jagdbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Beizjagd überwiegend ausüben möchten.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein des Heimatlandes
- Falknerjagdschein des Heimatlandes
- gegebenenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
- gegebenenfalls Zeugnis der Falknerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Falknerprüfung
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Beize, Falknerei, Jagderlaubnis, Jäger, Jagen, Jagdschein, Jagdkarte, Jägerei, Jägerschein, Jagd, Jagdpatent, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdlizenz, Beizjagd