Ausländerjugendjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein

    Ausländerjugendjagdschein -Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für ausländische Jugendliche von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.

    Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für ausländische Jugendliche entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat, erneut beantragen.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen III-571-10-00.00 vom 8.8.2002 dürfen Jagdscheine nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt bzw. verlängert werden! Sie können einen Jagdschein beantragen, wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben und mindestens 16 Jahre alt sind und eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit mit der gesetzlich erforderlichen Mindestversicherungssumme abgeschlossen haben.Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Jagdschein mit einer Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2 oder 3 Jahren beantragen.Der Jagdschein kann bis zu fünf Mal verlängert werden. Danach wird ein neuer Jagdschein ausgestellt. Verlängerungen für das neue Jagdjahr stellt die Untere Jagdbehörde ab dem 06. Januar des Jahres bei Vorlage des neuen Versicherungsnachweises aus.

    Online-Dienst

    Ausländerjugendjagdschein -Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    ID: L100002_129263762

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat.

    Ansprechpartner

    Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde 106.01

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    42275 Wuppertal

    Öffnungszeiten

    Mittwochs von 11 bis 12 Uhr und von 14 bis 15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-5560

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    1) Antrag über das Serviceportal:https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11462/showBitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.a) Erstmalige Ausstellung: Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis) gültiger Personalausweis/ Pass Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen) Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme (kann nachgereicht werden) Nachweis über die Schulung zur Kundigen Person (Fleischhygiene), Fallenschein Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch) Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung Zusätzlich ist per Post einzureichen:ein aktuelles Passbild (mit Namen auf der Rückseite beschriftet)** b) Verlängerung/Neuausstellung: gültiger Personalausweis/ Pass Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme (kann nachgereicht werden) Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen) Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Pachtvertrag, Eigenjagdbezirk, Begehungsscheine, Nießbrauch) Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob eine Verlängerung in Ihrem Jagdschein (Seite 5 voll?) noch möglich ist.Zusätzlich ist per Post einzureichen: Ihr alter Jagdschein (erst nach Aufforderung)* Sofern keine Verlängerung mehr möglich ist, ein aktuelles Passbild (mit Namen auf der Rückseite beschriftet)** 3) Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns einen Nachricht, wann Sie Ihren Jagdschein während der persönlichen Vorsprache abholen können oder verlängert bekommen.Aufgrund der letzten Änderung des Waffengesetzes, §§6b i.V.m.44 Abs. 2 WaffG erfolgt die Prüfung der Zuverlässigkeit ausschließlich durch die Waffenbehörde.Aus diesem Grund bitten wir Sie, den Jagdschein erst nach Aufforderung postalisch einzusenden, damit die Verlängerung eingetragen werden kann.** kein biometrisches Passbild erforderlich

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Jugendjagdschein entzogen
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
    • verstrichene Sperrfrist

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 6 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesjagdgesetz Landesjagdgesetz NRW Durchführungsverordnung des Landesjagdgesetz NRW §§ 5 und 6 WaffG

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    AKTUELL: Neue Rechtslage um einem Jagdschein zu beantragen oder zu verlängernSeit dem 31. Oktober gilt bundesweit das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems. Aufgrund dessen wurde auch das Waffengesetz geändert. Die dort festgeschriebenen Vorgaben wird zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten führen. Voraussichtlich wochenlange Wartezeiten sollten für alle Betroffenen Anlass sein, notwendige Anträge frühzeitig zu stellen.Aktuell kann aufgrund er neuen Rechtslage ab 01.11.2024 keine Angaben zur Bearbeitungsdauer gemacht werden.Sie werden sofort informiert, sobald Sie Ihren Jagdschein persönlich ausgestellt bekommen oder verlängern können.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zahlungsweisen im Serviceportal: Lastschriftverfahren Kreditkarten Paypal Vor Ort ist eine Bezahlung nur per (Girocard) Karte möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jagdlizenz, Entzug, Jägerschein, Jagdkarte, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jagderlaubnis, Jagdpatent, Jagen, Jagd, Wiedererteilung, Jagdschein, Jägerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de