Ausländerjugendjagdschein Ersatz

    Ausländerjugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

    Wenn Sie Ihren Ausländerjugendjagdschein verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.

    Beschreibung

    Sollte Ihr Ausländerjugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat, einen Ersatz beantragen.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde erteilt.

    Online-Dienst

    Jagdscheine

    ID: L100002_124773505

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein erteilt hat.

    Ansprechpartner

    Naturschutz, Landschaftspflege, Jagd und Fischerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorzulegen sind der Antrag, die Versicherungsbestätigung, eine SEPA-Lastschrift, der Jagdschein (bei Verlängerungen) sowie bei Erstausstellungen ein Lichtbild und das Prüfungszeugnis. Bitte senden Sie die Unterlagen vornehmlich auf dem Postweg zu. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den amtlichen Briefkasten am Haus der Städteregion Aachen, Zollernstraße 10, einwerfen oder an der dortigen Information abgeben. Die Rücksendung des Jagdscheines erfolgt dann per Post.

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
    • Verlust des Ausländerjugendjagdschein

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendjagdschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jägerschein, Jagdkarte, Jagd, Jagdschein, Jagdwesen, Jagderlaubnis, Jagen, Jäger, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerei, Jagdpatent, Jagdlizenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de