Ausländerjugendjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

    Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie als jugendlicher Ausländer in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjugendjagdschein mit sich führen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Ausländerjugendjagdschein erteilt werden Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein beantragen.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde erteilt.

    Online-Dienst

    Jagdscheine

    ID: L100002_124773522

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Den Tagesjagdschein für ausländische Jugendliche beantragen Sie bei der unteren Jagdbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.

    Ansprechpartner

    Naturschutz, Landschaftspflege, Jagd und Fischerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • in den letzten drei Jahren erteilter Jagdschein des Heimatlandes
    • gegebenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorzulegen sind der Antrag, die Versicherungsbestätigung, eine SEPA-Lastschrift, der Jagdschein (bei Verlängerungen) sowie bei Erstausstellungen ein Lichtbild und das Prüfungszeugnis. Bitte senden Sie die Unterlagen vornehmlich auf dem Postweg zu. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den amtlichen Briefkasten am Haus der Städteregion Aachen, Zollernstraße 10, einwerfen oder an der dortigen Information abgeben. Die Rücksendung des Jagdscheines erfolgt dann per Post.

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bestandene Jägerprüfung
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 6 und § 16 Bundesjagdgesetz(BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.
    • Der Ausländerjugendjagdschein ist auf Verlangen den Jagdschutzbeauftragten und Polizeibeamten vorzuzeigen.
    • Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jagdwesen, Jagd, Jagdschein, Jagdpatent, Jagdlizenz, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jagen, Jägerei, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerschein, Jäger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de