Ausländerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein

    Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie als Ausländer in Deutschland die Jagd ausüben möchtenund Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjagdschein mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein für Ausländer beantragen.

    Der Jahresjagdschein ist auf Verlangen den Jagdschutzberechtigen und Polizeibeamten vorzuzeigen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein: Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden) Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG) Mindestalter 16 Jahre Charakterliche und körperliche Eignung

    Online-Dienst

    Jagdschein

    ID: L100002_125900507

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Den Jahresjagdschein für Ausländer beantragen Sie bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein des Heimatlandes
    • gegebenenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular Personalausweis Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden) Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein Bei Neuausstellung: Prüfungszeugnis der Jägerprüfung und Lichtbild

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Deutschland
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • abgelegte Jägerprüfung im Ausland, die mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist
    • Besitz eines gültigen Jagdscheins Ihres Heimatlandes

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 -  3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) § 16 BJagdG

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jagderlaubnis, Jäger, Jägerei, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagen, Jagdpatent, Jagdwesen, Jagdschein, Jagdkarte, Jägerschein, Jagd, Jagdlizenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de