Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie als Ausländer in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjagdschein mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein für Ausländer beantragen.
Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Jagdscheine
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständigkeit
Den Tagesjagdschein für Ausländer beantragen Sie bei der unteren Jagdbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- in den letzten drei Jahren erteilter Jagdschein des Heimatlandes
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
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Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Deutschland
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung oder vergleichbaren Nachweis
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinander folgende Tage.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Jahresjagdschein ist auf Verlangen den Jagdschutzberechtigen und Polizeibeamten vorzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagd, Jagdpatent, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdlizenz, Jagderlaubnis, Jäger, Jägerschein, Jagen, Jägerei, Jagdwesen, Jagdschein, Jagdkarte