Falknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

    Falknerjagdschein-Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Wenn Ihnen der Falknerjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein. Wenn Ihnen der Falknerjagdschein entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können einen Jagdschein beantragen, wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben und mindestens 16 Jahre alt sind und eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit mit der gesetzlich erforderlichen Mindestversicherungssumme abgeschlossen haben.Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Jagdschein mit einer Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2 oder 3 Jahren beantragen.Der Jagdschein kann bis zu fünf Mal verlängert werden. Danach wird ein neuer Jagdschein ausgestellt. Verlängerungen für das neue Jagdjahr stellt die Untere Jagdbehörde ab dem 06. Januar des Jahres bei Vorlage des neuen Versicherungsnachweises aus.Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen III-571-10-00.00 vom 8.8.2002 dürfen Jagdscheine nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt bzw. verlängert werden! Aufgrund der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung, empfehlen wir eine Jagdscheinbeantragung/-verlängerung online. Erst dann kann die Sicherheitsüberprüfung durch uns erfolgen. I.d.R. dauert diese 2-6 Wochen. Sollten Sie einen noch gültigen Jagdschein besitzen und den in der Zwischenzeit benötigen, warten Sie ca. 3 Wochen bevor Sie ihn uns einreichen. Sobald wir Ihren Jagdschein haben und die Sicherheitsabfragen negativ sind, erhalten Sie einen Termin über das Serviceportal und können dann während der persönlichen Vorsprache nach erfolgreicher jagdtauglicher Prüfung Ihren Jagdschein mitnehmen.

    Online-Dienst

    Falknerjagdschein-Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    ID: L100002_121862649

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Die für Ihren Wohnort zuständige untere Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Wuppertal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    1) Antrag über das Serviceportal:https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11462/show.Dort können Sie die nachfolgend genannten Unterlagen direkt mit hochladen:a) Erstmalige Ausstellung: Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis) gültiger Personalausweis/ Pass Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen) Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme ggfls. Nachweis über die Schulung zur Kundigen Person (Fleischhygiene), Fallenlehrgang Ggfls. Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch) Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung b) Verlängerung gültiger Personalausweis/ Pass Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen) Ggfls. Nachweis neu erworbener Qualifikation z.B. die Schulung zur Kundigen Person (Fleischhygiene), Fallenlehrgang Ggfls. Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch, Pachtvertrag, entgeltliche Jagderlaubnis) Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Jagdeinladung 2) Bei beiden Antragstellungen müssen noch Unterlagen per Post oder über einen städtischen Briefkasten an die Untere Jagdbehörde geschickt werden: Bei Neuausstellungen oder wenn im aktuellen Jagdschein keine Verlänergung mehr möglich ist (Seite 5 voll) bitte ein Passbild (muss kein biometriches Passbild sein) einreichen Bei Verlängerungen bitte den Jagdschein nach ca. 2-3 Wochen nach Antragstellung im Serviceportal einreichen. Bitte kontrollieren Sie Ihren Jagdschein, ob Verlängerungen möglich sind (bis einschließlich Seite 5 des Jagdscheins sind Verlängerungen möglich). 3) Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist und wir Ihren Jagdschein vorliegen haben, erhalten Sie über das Serviceportal einen Nachricht, wann Sie Ihren Jagdschein während der persönlichen Vorsprache abholen können.

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Falknerjagdschein entzogen
    • verstrichene Sperrfrist

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesjagdgesetz Landesjagdgesetz NRW Durchführungsverordnung des Landesjagdgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab Antragstellung dauern die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen ca. 2-3 Wochen, in Spitzenzeiten der Antragstellungen (März und April) kann es auch länger dauern.Aus diesem Grund raten wir Ihnen Ihren gültigen Jagdschein erst nach dieser Frist an die Untere Jagdbehörde zu schicken oder in eine städtischen Briefkasten an uns adressiert einzuwerfen.Wenn uns Ihr Jagdschein/Passbild vorliegt kann es je nach Antragsaufkommen bis zu Wochen dauern. Sie werden sofort informiert, sobald Sie Ihren Jagdschein persönlich abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jagdscheine für Erwachsene Tagesjagdschein - 15,00 € (Gültigkeit 14 Tage) 1 Jahr - 35,00 € 2 Jahre - 45,00 € 3 Jahre - 65,00 € Jugendjagdscheine1 Jahr - 20,00 €2 Jahre - 30,00 €3 Jahre - 35,00 € FalknerjagdscheineTagesfalknerjagdschein - 15,00 € 1 Jahr - 20,00 € 2 Jahre - 30,00 € 3 Jahre - 35,00 € Jugendfalknerscheine1 Jahr - 15,00 €2 Jahre - 20,00 €3 Jahre - 25,00 € Die Gebühren gelten sowohl für den Erstantrag als auch für die Verlängerung des Jagdscheines.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beize, Jäger, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jagd, Jagdpatent, Jagdschein, Jagen, Jägerschein, Jagdwesen, Jägerei, Falknerei, Beizjagd

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de